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   BGBl. I 1971 S. 451   

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BGBl. I 1971 S. 451 (https://dejure.org/1971,8165)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 13.05.1971, Seite 451
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes (Regelsatzverordnung)
  • vom 10.05.1971

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Zur Deckung ihrer Kosten sind dem (den) Hilfebedürftigen regelmäßig laufende Leistungen zu gewähren (vgl. § 21 Abs. 1 BSHG), und zwar außerhalb der Regelsätze (§ 22 Abs. 2 Halbsatz 2 BSHG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG - Regelsatzverordnung (Regelsatz VO) - vom 20. Juli 1962 (BGBl. I S. 515), geändert durch Verordnung vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 451)).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Deren Kosten zu bestreiten, dafür sind dem (den) Hilfebedürftigen regelmäßig laufende Leistungen zu gewähren (§ 21 Abs. 1 BSHG), und zwar außerhalb der Regelsätze (§ 22 Abs. 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG - Regelsatzverordnung (RegelsatzVO) - vom 20. Juli 1962 <BGBl. I S. 515>, geändert durch Verordnung vom 10. Mai 1971 <BGBl. I S. 451>).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

    Das Berufungsgericht ist weiter davon ausgegangen, daß die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit getrenntlebenden Kindern, obwohl zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens gehörend, nicht durch die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach Regelsätzen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG in Verbindung mit § 1 Regelsatzverordnung in der hier maßgeblichen Fassung vom 10. Mai 1971 [BGBl. I S. 451]) abgedeckt sind.
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Das Berufungsgericht verletzt mit seiner Ansicht, den Klägerinnen stehe ein Anspruch auf eine einmalige Leistung für Spielzeug zu, weil der Aufwand dafür nicht mit den Regelsätzen abgegolten sei, jedoch § 22 Abs. 1 BSHG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes (Regelsatzverordnung) in der hier maßgeblichen Fassung vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 451).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Weder die gesetzliche Begriffsbestimmung in § 12 Abs. 1 BSHG noch die nähere Umschreibung der laufenden Leistungen in § 1 Abs. 1 der Regelsatzverordnung vom 20. Juli 1962 (BGBl. I S. 515) i.d.F. der Änderungsverordnung vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 451) ergibt, daß der Weihnachtsbedarf durch eine gleichmäßige Verteilung auf die übrige Zeit des Jahres und die dafür zu gewährenden Beträge gedeckt wäre.
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Hierfür sind dem Hilfebedürftigen (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG) regelmäßig laufende Leistungen zu gewähren (§ 21 Abs. 1 BSHG), und zwar außerhalb der Regelsätze (§ 22 Absätze 1 und 2 Halbsatz 2 BSHG in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG - Regelsatzverordnung - vom 20. Juli 1962 <BGBl. I S. 515>, geändert durch die Verordnung vom 10. Mai 1971 <BGBl. I S. 451>).
  • BFH, 08.06.1990 - III R 14/90

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988

    aa) Daß die sozialhilferechtlichen Regelsätze nach § 22 BSHG und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (sog. Regelsatzverordnung) vom 20. Juli 1962 (BGBl I 1962, 515) i.d.F. der VO vom 10. Mai 1971 (BGBl I 1971, 451) - worauf die Kläger zutreffend hingewiesen haben - nicht alle Bedarfstatbestände des notwendigen Lebensunterhalts i.S. des § 12 BSHG erfassen, führt nicht zur verfassungsrechtlichen Beanstandung der Wahl dieser Regelsätze als Vergleichsmaßstab für den Grundfreibetrag.
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört Spielzeug für Kinder zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens und bestimmen § 22 BSHG, § 1 Regelsatzverordnung in der auch hier maßgeblichen Fassung vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 451) den Regelbedarf für diese Bedarfsgruppe insgesamt, also ohne eine - wie für Kleidung und Hausrat getroffene - Einschränkung.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92

    Sorialhilfe - Minderjähriger Hilfeempfänger - Haushaltsführung - Erhöhung der

    Die im streitbefangenen Zeitraum siebzehnjährige Klägerin hat - das ist zwischen den Beteiligten unstreitig - gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 (BGBl I S. 401) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1 RegelsatzVO vom 20. Juli 1962 (BGBl I S. 515) in der Fassung der Verordnung vom 10. Mai 1971 (BGBl I S. 451) Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand.
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92

    Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des

    Das Berufungsgericht hat ferner mit Recht entschieden, daß der Klägerin ein Anspruch auf eine einmalige Leistung für die Bewirtungskosten ihrer Geburtstagsfeier nicht zusteht, weil der vertretbare Aufwand dafür gemäß § 22 Abs. 1 BSHG in Verbindung mit § 1 der Regelsatzverordnung in der hier maßgeblichen Fassung vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 451) mit den Regelsätzen abgegolten ist.
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 7/89

    Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung, Berücksichtigung

  • SG Hannover, 07.02.2005 - S 52 SO 37/05

    Gewährung der auf Grund des Umgangsrechts mit den Kindern entstehenden

  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85

    Berechnung des Unterhaltsanspruchs - Aszendentenrente

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 922/89

    Jahreseinkommen nach dem WoGG; laufende Leistungen für eine Haushaltshilfe

  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 17/80
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