Gesetzgebung
BGBl. I 1972 S. 2537 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 142, ausgegeben am 29.12.1972, Seite 2537
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972)
- vom 21.12.1972
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78
Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
Durch das Haushaltsgesetz 1972 vom 29. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2537) wurden im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - BML - 63 Stellen der Vergütungsgruppe I a für wissenschaftliche Angestellte in 40 Planstellen der Besoldungsgruppe - Bes.Gr. - B 1 (für "Direktoren und Professoren") und 23 Planstellen der Bes.Gr. A 15 (für "Wissenschaftliche Direktoren") umgewandelt, davon die des Klägers in eine Planstelle der Bes.Gr. A 15. Da nach § 48 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284) - BHO - der Bundesminister der Finanzen - BMF - bei der Einstellung von Beamten in den Bundesdienst mitwirken muß und nach dessen Rundschreiben vom 26. August 1970 (MinBlFin S. 586) seine Einwilligung bei der Berufung von Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, notwendig ist, schlug der BML nur 35 Wissenschaftler - darunter den Kläger - zur Übernahme in das Beamtenverhältnis vor; diese hatten zum Zeitpunkt der Verkündung des Haushaltsgesetzes 1972 das 50. Lebensjahr noch nicht oder nur geringfügig überschritten.