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   BGBl. I 1974 S. 3377   

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BGBl. I 1974 S. 3377 (https://dejure.org/1974,4986)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 131, ausgegeben am 07.12.1974, Seite 3377
  • Verordnung über die Eingangsabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden
  • vom 03.12.1974

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Demnach galten im Übrigen die allgemeinen Zollvorschriften, mithin auch die Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) vom 3. Dezember 1974 (BGBl I S. 3377).
  • BayObLG, 29.01.2002 - 4St RR 122/01

    Geschäftsverkehr nach Markenrecht - Ausstattung von Sportlern durch Idealverein

    Der Amtsrichter hat in diesem Zusammenhang zu Recht die von den Angeklagten jeweils für ihren Privatbedarf eingeführten Sweat-Shirts bzw. Socken außer Betracht gelassen, weil ihr Wert die Freigrenze gemäß § 2 Abs. 1 Satz,1 Nr. 7 der Einreise-Freimengen-Verordnung vom 3.12.1974 BGBl I 3377, zuletzt geändert durch Art. 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung vom 28.6.2000 (BGBl I S. 1006), nicht übersteigt.
  • BFH, 18.09.1984 - VII R 50/82
    Grundlage für die von den deutschen Zollbehörden bei der Einfuhr gewährte Abgabenfreiheit ist seit 1. Januar 1982 die Verordnung über die Eingangsabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden vom 3. Dezember 1974 - Einreise-Freimengen- Verordnung (EF-VO) - (BGBl I 1974, 3377).
  • BayObLG, 22.08.2000 - 4St RR 98/00

    Zur Behandlung zollrechtlich nicht korrekt angemeldete Zigaretten

    Art. 45, 46 Abs. 1 Buchst. a) der VO (EWG) Nr. 918/83 und ihnen folgend § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Einreise- und Freimengen-Verordnung (EF-VO) vom 3.12.1974 (BGBl I S. 3377), zuletzt geändert durch Art. 1 der, Achten Verordnung zur Änderung der EF-VO vom 28.6.2000 (BGBl I S. 1006), nach der sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der Einfuhr-Verbrauchssteuerbefreiungsverordnung (EVerbrStBV) in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Art. 4 der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiungen vom 3.8.1993 (BGBl I S. 1461/1464) die Steuerbefreiung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden ausschließlich bestimmt, stellen bei Reisenden, die mindestens 17 Jahre alt sind, 200 Zigaretten von Eingangsabgaben frei.
  • LG Dresden, 12.12.1997 - 8 Ns 101 Js 44995/95

    Schmuggel einer erheblichen Menge an Zigaretten aus Tschechien durch

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  • BFH, 18.09.1984 - VII R 5051/82

    Konkurrentenklage - Handelsunternehmen - Klage gegen Zollverwaltung -

    Grundlage für die von den deutschen Zollbehörden bei der Einfuhr gewährte Abgabenfreiheit ist seit 1. Januar 1982 die Verordnung über die Eingangsabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden vom 3. Dezember 1974 - Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) - (BGBl I 1974, 3377).
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