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   BGBl. I 1974 S. 949   

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BGBl. I 1974 S. 949 (https://dejure.org/1974,3411)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 23.04.1974, Seite 949
  • Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze (Vermögensteuerreformgesetz - VStRG)
  • vom 17.04.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    1. Unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Vermögensteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I S. 949) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl I S. 2467 - VStG -) mit ihrem Gesamtvermögen im Sinne der §§ 114 bis 120 des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) i. d. F. der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl I S. 230 - BewG -) der Vermögensteuer.

    Das Vermögensteuerreformgesetz vom 17. April 1974 (BGBl I S. 949) ergänzte das Bewertungsgesetz u. a. um § 121 a, wonach für die Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens, für die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus und die Grunderwerbsteuer die Einheitswerte des Grundbesitzes mit 140 v. H. des Einheitswertes 1964 anzusetzen sind.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Die einheitswertgebundenen Werte wurden letztmals zum 1. Januar 1964 festgestellt (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 [BGBl I S. 851, BewÄndG 1965]), mit diesen Feststellungen erstmals zum 1. Januar 1974 angewandt (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften vom 27. Juli 1971 [BGBl I S. 1157]) und wegen der inzwischen eingetretenen Wertentwicklung mit 140 v. H. des Einheitswertes 1964 angesetzt (§ 121 a BewG i. d. F. des Gesetzes zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze vom 17. April 1974 [BGBl I S. 949]).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 14/08

    Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist

    Der Anwendungsbereich des § 25 BewG umfasst nicht nur die erstmalige Nachfeststellung des Einheitswerts, sondern gleichermaßen die Änderung und Berichtigung einschließlich der Aufhebung (vgl. §§ 129, 172 ff. AO) von Nachfeststellungsbescheiden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454 zum früheren § 21 Abs. 3 BewG i. d. F. des Art. 2 des Vermögensteuerreformgesetzes vom 17. April 1974, BGBl I 1974, 949).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Nach § 17 Abs. 3 Satz 2 BewG (eingefügt durch Art. 2 Nr. 6 Buchst. b des Gesetzes zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze [Vermögensteuerreformgesetz - VStRG] vom 17. April 1974 [BGBl I S. 949]) gilt die Begrenzung des Jahreswertes von Nutzungen auf den achtzehnten Teil des steuerlichen Wertes des genutzten Wirtschaftsguts (§ 16 BewG) nicht für die Grunderwerbsteuer.
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung

    Mit dem Zweck der Vermögensanrechnung wäre unvereinbar, wenn damit erreicht werden könnte, daß einerseits beim Auszubildenden das übertragene Vermögen nicht mehr anzurechnen wäre, weil er kein die Freigrenzen des § 29 BAföG übersteigendes Vermögen mehr besitzt, und andererseits eine Anrechnung desselben Vermögens bei den Eltern schon wegen des nach § 26 Abs. 2 BAföG maßgebenden Zeitraums für das Bestehen ihrer Vermögenssteuerpflicht und insbesondere auch deswegen unterbleiben müßte, weil eine Vermögenssteuerpflicht für die Eltern erst nach Überschreiten der in § 6 des Vermögenssteuergesetzes in der Fassung des Art. 1 des Vermögenssteuerreformgesetzes vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 949) bestimmten hohen Freibeträge einsetzt.
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    b) Der Beschluß ist auch nicht, jedenfalls nicht zu Lasten des Klägers, deshalb rechtswidrig (geworden), weil er den Änderungen der Einheitswerte durch das BewG 1965, das erstmals 1974 angewandt wurde (Art. 2 Nr. 30 des Gesetzes zur Reform des Vermögenssteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze - Vermögenssteuerreformgesetz, VstRG - vom 17.4. 1974 - BGBl I 949, 961; Troll, DStR 1975, 115), noch nicht Rechnung getragen hat.
  • BFH, 13.08.2003 - II R 48/01

    Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als Grundvermögen

    Das Finanzgericht (FG) verneinte die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) u.a. deswegen, weil seit der Streichung des Satzes 2 dieser Vorschrift durch Art. 2 Nr. 12 des Vermögensteuerreformgesetzes (VStRG) vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 949) ab 1. Januar 1974 Pachtflächen nicht mehr unter den Schutzbereich des § 69 Abs. 2 BewG fielen.
  • BFH, 11.06.1986 - II B 49/83

    Einheitsbewertung von Grundbesitz - Verfassungsmäßigkeit - Hauptfeststellung für

    Durch Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 - ErbStRG - (BGBl I 1974, 933, BStBl I 1974, 216) einerseits und Art. 2 Nr. 28 des Vermögensteuerreformgesetzes 1974 vom 17. April 1974 - VStRG 1974 - (BGBl I 1974, 949, BStBl I 1974, 233) andererseits wurde angeordnet, daß die für Grundstücke und Betriebsgrundstücke nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte während des Hauptfeststellungszeitraums für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, für die Vermögensteuer, für die Erbschaftsteuer, für die Gewerbesteuer und für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus sowie für die Grunderwerbsteuer mit 140 v. H. anzusetzen sind.
  • BGH, 17.11.2000 - X ZR 334/99

    Einheitswert - Abfindungsregelung - Ertragswert - Hof - Lücke - Hauptfeststellung

    Mit Vermögenssteuerreformgesetz vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 949, 961) wurden zwar bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer die Einheitswerte pauschal um 40 % angehoben (= § 121 a BewG); die Land- und Forstwirtschaft wurde aber in der Annahme, der Ertragswert habe sich insoweit nicht verbessert, hiervon ausgenommen (BT-Drucks. 6/3418, S. 49, 50).

    Vielmehr waren die Einheitswerte in der Land- und Forstwirtschaft durch Gesetz vom 22. Juli 1970 (BGBl. I S. 1118) an die damals rückläufige Reinertragsentwicklung angepaßt und später durch das Vermögenssteuerreformgesetz vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 949, 961) pauschal um 40 % in den Bereichen angehoben worden, in denen eine Erhöhung der Ertrags- und Verkehrswerte festgestellt worden war (vgl. hierzu BT-Drucks. 6/3418, S. 49, 50).

  • BFH, 24.05.2006 - I R 102/04

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank

    b) In Bezug auf die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Bank muss darüber hinaus beachtet werden, dass der Gesetzgeber den Sonderzerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG 1968, der für Versicherungs-, Bank- und Kreditunternehmen eine Zerlegung nach den jeweils erzielten Betriebseinnahmen vorsah, mit dem Vermögensteuerreformgesetz vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 949, BStBl I 1974, 233) abgeschafft hat.
  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2007 - 7 U 52/07
  • BFH, 11.07.1990 - II R 33/86

    Zur Vermögensteuerpflicht einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bei

  • BFH, 12.06.1974 - III R 49/73

    Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück -

  • BFH, 12.03.1982 - III R 63/79

    Keine Wertfortschreibung bei allgemeinen Mietänderungen; Fortschreibungszeitpunkt

  • BFH, 17.09.1975 - II R 42/70

    Grundstücksschenkung - Auflage - Gegenleistung - Minderung der Bereicherung -

  • BFH, 04.12.1991 - II R 122/87

    Rückstellungen für Teilzahlungsobligo sind bei der Einheitsbewertung des

  • BFH, 21.05.1982 - III R 127/80

    Grundvermögen - Landwirtschaftlich genutztes Grundstück

  • BFH, 16.05.1975 - III R 138/73

    Unrichtiger Einheitswertbescheid - Stichtag - Berichtigung - Fortschreibung

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 1 Ss 24/08
  • BFH, 13.11.1981 - III R 69/80

    Erbbauzins - Vermögensteuerhauptveranlagung - Erbbaurecht - Begrenzung des

  • BFH, 11.02.1977 - III B 28/75

    Streitwert - Anfechtung - Feststellung des Einheitswertes - Wertunterschied -

  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88

    Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 131/83

    Betriebsvorgang - Außerordentliche Erträge - Reinertrag - Ermittlung -

  • BFH, 09.07.1982 - III R 15/79

    Schulden aus niedrig verzinslichen öffentlichen Wohnungsbaudarlehen sind

  • BFH, 13.08.1976 - III B 33/75

    Streitwert bei Anfechtung der Artfeststellung - Auswirkung der Artänderung im

  • BFH, 23.06.1978 - III R 112/76

    Fortschreibung eines Einheitswerts - Fehlerbeseitigung - Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 18.02.1977 - III R 39/75

    Quellnutzung - Unterbliebene Hauptfeststellung - Nachholen zu späterem Zeitpunkt

  • BFH, 16.01.1976 - III R 86/75

    Anfechtung von EW-Bescheiden - Hauptfeststellung - Bemessung des Streitwertes

  • BFH, 23.03.1979 - III R 96/76

    Bildung von Rückstellungen - Teilzahlungsforderung - Inanspruchnahme aus einer

  • BFH, 16.12.1977 - III R 124/75

    Steuerbefreiung - Landwirtschaftliche Nutzungsgenossenschaft -

  • BFH, 01.09.1976 - II R 39/76

    Grundstückserwerb - Rettung eines Grundpfandrechts - Einziehung der Nachsteuer -

  • BSG, 24.01.1979 - 9 RV 82/77
  • BFH, 05.03.1975 - II B 61/74

    Grundstückserwerb - Gegenleistung - Nießbrauch - Einräumung eines Nießbrauchs -

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 20/86

    Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer KG

  • FG Hamburg, 15.12.1997 - I 161/97

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes ;

  • FG Düsseldorf, 23.10.1997 - 14 K 4704/97
  • FG Hamburg, 04.08.1997 - V 95/97

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Vermögenssteuer nach dem

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