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   BGBl. I 1975 S. 433   

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BGBl. I 1975 S. 433 (https://dejure.org/1975,6539)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 08.02.1975, Seite 433
  • Neufassung der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-Verordnung)
  • vom 01.02.1975

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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII kann auf § 12 der Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (EinglHVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1975 (BGBl I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3022), zurückgegriffen werden.
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    In diesem Zusammenhang wird ggf auch die Eingliederungshilfe-Verordnung zu beachten sein, die als Verordnung nach § 60 SGB XII mit lediglich sprachlichen Änderungen gegenüber der früheren Verordnung nach § 47 BSHG (idF der Bekanntmachung vom 1. Februar 1975, BGBl I 433) übernommen wurde (Art. 13 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003, BGBl I 3022, 3059; dazu näher Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 7. Aufl, § 53 Rz 11, 12).
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Ebenso trifft es zu, dass die begehrte Hilfe ihrer Art nach zu den in § 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung nach § 47 BSHG (EinglH-VO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Februar 1975 (BGBl I S. 433) beispielhaft aufgeführten Maßnahmen gehört, für deren Gewährung der Beklagte als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 BSHG zuständig ist.
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