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   BGBl. I 1976 S. 1341   

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BGBl. I 1976 S. 1341 (https://dejure.org/1976,5328)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 04.06.1976, Seite 1341
  • Neufassung der Verordnung über das Bewachungsgewerbe
  • vom 01.06.1976

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97

    Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von

    Das ergibt sich aus § 7 Satz 2 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1602) bzw. aus dem zur Zeit des Schadensereignisses geltenden § 3 Abs. 1 Satz 2 der Bewachungsverordnung in der durch Art. 6 der Verordnung vom 28. November 1979 (BGBl. I S. 1986) geänderten Fassung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1341).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Mit diesen vertraglichen Regelungen wird den zwingenden Vorschriften der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1341), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2476) Rechnung getragen.
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Diese Gewerbetätigkeit wird durch eine Rechtsverordnung näher geregelt (§ 34a Abs. 2 Gewerbeordnung; Verordnung über das Bewachungsgewerbe - BewachV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 - BGBl. I 1341 - später nicht einschlägig geändert durch die Verordnung vom 28. November 1979 - BGBl. I 1986 -).
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