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   BGBl. I 1977 S. 1037   

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BGBl. I 1977 S. 1037 (https://dejure.org/1977,6408)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 30.06.1977, Seite 1037
  • Neuntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz-KOV - 9. AnpG-KOV)
  • vom 27.06.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    In der KOV wie, auch in den anderen, zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit gehörenden Angelegenheiten bedürfen die anspruchsbegründenden Tatsachen im allgemeinen des vollen Beweises, sofern nicht aufgrund ausdrücklicher Ausnahmevorschriften geringere Beweisanforderungen wie etwa die Wahrscheinlichkeit (vgl. u.a. § 1 Abs. 3 Satz. 1, § 30 Abs. 4 Satz 2 Bundesversorgungsgesetz -BVG- , letztere Vorschrift jetzt gültig in der Fassung des 9. AnpG-KOV vom 27. Juni 1977, BGBl. I S. 1037), die Glaubhaftmachung (§ 45 Abs. 2 Nr. BVG) oder die Vermutung (z.B. § 38 Abs. 1 Satz 2 BVG) genügen.
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Die Klägerin hat in dieser Hinsicht zutreffend als rechtlichen Ausgangspunkt in ihren Richtlinien auf die §§ 27 a Abs. 1 und 27 b des Bundesversorgungsgesetzes - BVG - in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1976 (BGBl. I S. 1633) und der Änderung durch das 9. Anpassungsgesetz - KOV vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1037) verwiesen.
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Nach % 1 Abs. 1 Satz 1 OEG beginnt die Beschädigtenversorgung in entsprechender Anwendung des % 60 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz -BVG- (in der bis zum 31. Dezember 1978 gültigen Fassung, zuletzt idF des Gesetzes vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1037 -) mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat.
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 33b BVG

    Das ergibt sich aus Absatz 6 der nachfolgenden Vorschrift des Bundesversorgungsgesetzes in der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Fassung des Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz- KOV - 9. AnpG-KOV) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1037):.
  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86

    Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Beschädigtenrente

    Demnach war das Durchschnittseinkommen in dem maßgebenden Beruf eines technischen Angestellten der Leistungsgruppe III in der fleischverarbeitenden Industrie ab Ende 1973 fünf Jahre lang vor dem Tod des Ehemannes höher als das tatsächliche Bruttoeinkommen aus der Botentätigkeit im öffentlichen Dienst mit den Vergütungsgruppen X, ab Januar 1977 IXa und ab 15. März 1978 IX BAT, wie es für die Angestelltenversicherungsrente ermittelt werden ist (S 30 Abs. 3 und " BVG in den in den Jahren 1973 bis 1978 maßgebenden Fassungen des u. Aan-KOV vom 2". Juli 1972 -BGBl I 1284- bis zum 9. Aan- KGV vom 27. Juni 1977 -BGBl I 1037-; 5 30 Abs. 4 Satz 1 BVG iVm SS 9 und 10 der Verordnung zur Durchführung des 5 30 Abs. 3 bis 5 BVG vom 28. Februar 1968 -BGBl I 194-/11. April 197" -BGBl I 927/18. Januar 1977 -BGBl I 162-; Tabellen über die statistischen Durchschnittseinkommen in BVBl 1973, 90, 95 f; 197M, 89, 91; 1975, 82 f, 89; 1976, 98, 103; 1977, 81, 89).
  • SG Magdeburg, 27.06.2013 - S 14 VE 24/11

    Halbwaisenrente für Pflegekind eines gefallenen Soldaten

    Hintergrund der Änderung war die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Mai 1975 - 1 BvR 332/72 - (vgl. hierzu die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 8/167, S. 8).
  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 4/82

    Berufsschadensausgleich - Beruf iS des Paragraph 30 Abs 3 und 4 BVG

    Der Kläger strebt einen Berufsschadensausgleich entsprechend einer schädigungsbedingten Minderung seines Einkommens aus seinem früheren, 1978 vergeblich erneut angestrebten Beruf eines bayerischen Landrats an (5 30 Abs. 3 BVG idF des Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des BVG - 9. Aan- KOV - vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1037 aF -, ab 19792 idF des 10. Aan-KOV.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1996 - L 6 V 164/94

    Berufsschadensausgleich Kriegsbeschädigter bei schadensbedingter

    Der Anspruch auf Gewährung eines BSA ergibt sich aus § 30 Abs. 3 und 4 BVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1976 (BGBl. I S. 1633 ff.), diese in der Fassung des Neunten Anpassungsgesetzes-KOV - 9. AnpG-KOV - vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1037 f.).
  • BSG, 01.04.1981 - 9 RV 44/80
    In der späteren Gesetzesänderung durch das 9. Anpassungsgesetz vom 27. Juni 1977 (BGBl I S 1037) wird ein klares Bekenntnis zur Unterhaltsersatzfunktion wieder deutlich, denn es wird nunmehr eine Versorgung für die geschiedene frühere Ehefrau des Verstorbenen nur solange geleistet, als sie nach ehe- oder familienrechtlichen Vorschriften unterhaltsberechtigt gewesen wäre oder sonst Unterhaltsleistungen erhalten hätte.
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