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   BGBl. I 1977 S. 1763   

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BGBl. I 1977 S. 1763 (https://dejure.org/1977,4586)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 20.09.1977, Seite 1763
  • Neufassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • vom 15.09.1977

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Wird zitiert von ... (92)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    ff) Soweit die Antragstellerin die Auffassung des Verwaltungsgerichts für fehlerhaft hält, wonach das Bauvorhaben der Beigeladenen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als nach § 1 Abs. 3 Satz 2 und § 14 BauNVO in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I 1763) zulässige und mit dem Gebietserhaltungsanspruch vereinbare Nebenanlage in einem allgemeinen Wohngebiet sei, legt sie nicht dar, warum die Entscheidung des Verwaltungsgerichts insoweit fehlerhaft sein sollte.
  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine

    II Die Revision ist begründet, weil das Berufungsurteil auf einem Verstoß gegen § 1 Abs. 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1763, im Folgenden: BauNVO 1977) beruht.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Zutreffend ist schließlich auch die Meinung des Berufungsgerichts, es könne offenbleiben, ob der maßgebliche Bereich einem Mischgebiet entspricht und deswegen auch § 34 Abs. 3 BBauG in Verbindung mit §§ 6, 15 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung vom 15. September 1977 (BGBl I S. 1763) - BauNVO - anwendbar ist; denn insoweit gilt im Hinblick auf die gebotene Rücksichtnahme nichts anderes als bei der Anwendung des § 34 Abs. 1 BBauG (vgl. Einzelheiten hierzu im Urteil des Senats vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66 = ZfBR 1986, 44 ).
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