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   BGBl. I 1977 S. 1685   

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BGBl. I 1977 S. 1685 (https://dejure.org/1977,7908)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 30.08.1977, Seite 1685
  • Neufassung des Wohngeldgesetzes
  • vom 29.08.1977

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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung

    Wird das Wohnungsproblem auf diese Weise gelöst und erreicht die Belastung eines Eigenheims durch eine solche Baumaßnahme eine Höhe, die unter den Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685) für die Eltern nicht mehr tragbar ist, dann setzt die dort vorgesehene Hilfe ein (vgl. hierzu Urteil vom 6. Februar 1974 - BVerwG 5 C 22.73 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 1]).
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    § 22 Nr. 2 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685) - WoGG 77 - stehe dem Wohngeldanspruch für diesen Zeitraum nicht entgegen.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 55.77

    Zusatzleistungen zur Deckung besonderer Aufwendungen für eine Unterkunft -

    Diese Regelung entspräche auch den nunmehr geltenden Bestimmungen des § 8 der Härteverordnung und des § 21 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685).

    Das Anliegen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz mit denen nach dem-Wohngeldgesetz zu koordinieren, wird ferner deutlich durch die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685).

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 175.81

    Wohngeld - Familienmitglied - Familienhaushalt - Abwesenheit - Dauerhaftigkeit

    Zutreffend hat es daher für die Zeit bis zum 31. Dezember 1980 auf das Wohngeldgesetz in der Fassung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685) - WoGG 77 - und für die Zeit danach auf das Wohngeldgesetz in der Fassung vom 21. September 1980 (BGBl. I S. 1741) - WoGG 80 - abgestellt.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82

    Wohngeldanspruch - Graduiertenförderungsdarlehn - Zinsen - Einkommen

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. zur Rechtslage auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1977 <BGBl. I S. 1685> das - ein Ausbildungsdarlehen betreffende - Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 96.82 -).
  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 21/80

    Krankenkasse - Einkommensgrenze - Befreiung

    Nach den Bestimmungen des 5 25d Abs. 1 Satz 2 BVG, des 5 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) idF vom 15. Februar 1976 (BGBl I 289), des 5 158 Abs. 3 Nr. 5 des Arbeitaförderungsgesetzes (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl I 582) der 55 11 und 21 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) idF vom 9. April 1976 (BGBl I 989), des 5 14 Abs. 1 Nr. 6 des Wohngeldgesetzes idF vom 29. August 1977 (BGBl I 1685), des 5 267 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 des Lastenausgleichsgesetzes idF '.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 51.77
    Das Anliegen, die Leistungsvoraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz solchermaßen mit denen nach dem Wohngeldgesetz zu koordinieren, wird jetzt noch verdeutlicht durch die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 2 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 167/77

    Ansprüche aus Enteignung oder enteignungsgleichem Eingriff - Inhalt und Schranken

    Insoweit würde der Althausbesitz zur Erfüllung einer Gemeinschaftsaufgabe einseitig in Anspruch genommen und mit Kosten belastet, die im Bundesgebiet zumindest teilweise durch die Allgemeinheit getragen werden (vgl. dazu das Zweite Wohnungsgeldgesetz idF der Bekanntmachung vom 29. August 1977 - BGBl I S. 1685).
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 67.77
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 44, 271), deren Grundsatz inzwischen in § 21 Satz 2 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 29. August 1977 (BGBl. I S. 1685) aufgenommen worden ist, erhalten Studenten und andere Auszubildende kein Wohngeld, wenn sie eine staatliche Ausbildungsförderung beziehen.
  • VG Freiburg, 22.03.1979 - VS III 125/78

    Rückforderung zu Unrecht bezogenen Wohngelds; Mitteilungspflicht bei Eintritt für

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  • VG Lüneburg, 20.03.2002 - 6 B 43/02

    Angemessenheit; Ausstattung; Baualtersklassen; Umzug; Unterkunftskosten; Wohngeld

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1980 - 6 S 753/80

    Berufung; Zulassung; Zulassungsentschließung; Voraussetzungen

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