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   BGBl. I 1980 S. 1999   

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BGBl. I 1980 S. 1999 (https://dejure.org/1980,13880)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 24.10.1980, Seite 1999
  • Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie ...
  • vom 21.10.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 14.04.1993 - I R 29/92

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen der

    d) Der deutsche Gesetzgeber hat die aufgezeigten Ungleichbehandlungen zum Anlaß genommen, in § 1 Abs. 3 EStG 1987 einerseits und in dem Ausführungsgesetz vom 21. Oktober 1980 zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete - AGGrenzgNL - (BGBl I 1980, 1999, BStBl I 1980, 725) jeweils für einen kleinen Personenkreis Sonderregelungen zu schaffen, durch die die begünstigten Personen entweder fiktiv als oder wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden.
  • BFH, 22.01.1992 - I B 77/91

    EU-Vertrags-Konformität der Besteuerung von Einpendlern nach Grundsätzen der

    Außerdem gilt im Verhältnis zu den Niederlanden das Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 21. Oktober 1980 - AGGrenzgNL - (BGBl I 1980, 1999, BStBl I 1980, 725), das eine Besteuerung der niederländischen Einpendler in der Bundesrepublik in vieler Hinsicht wie die von unbeschränkt Steuerpflichtigen vorschreibt.
  • BFH, 27.07.1994 - I R 25/94

    Erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei Grenzgängern

    Nach § 5 AGGrenzgNL i. d. F. vom 21. Oktober 1980 (BGBl I 1980, 1999, BStBl I 1980, 725) wird Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen des § 2 AGGrenzgNL erfüllen, die für das abgelaufene Kalenderjahr einbehaltene Jahreslohnsteuer auf Antrag vom FA insoweit erstattet, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Lohnsteuer übersteigt.
  • BFH, 14.08.1991 - I R 133/90

    Steuerliche Behandlung des nach niederländischem Recht gezahlten "uitkering" bei

    Das FA kam jedoch zu der Auffassung, daß der Kläger die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 21. Oktober 1980 - AGGrenzg NL - (BGBl I 1980, 1999, BStBl I 1980, 725) nicht erfülle und deshalb die Lohnsteuer nach der Steuerklasse II/2 zu erheben sei (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AGGrenzg NL).
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