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   BGBl. I 1987 S. 1557   

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BGBl. I 1987 S. 1557 (https://dejure.org/1987,17906)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 30.06.1987, Seite 1557
  • Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Tierschutzkommissions-Verordnung)
  • vom 23.06.1987

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Nachdem durch Rechtsverordnung vom 23. Juni 1987 (BGBl I S. 1557) die Grundlage für das Tätigwerden der Tierschutzkommission gelegt worden war, faßte diese in ihrer konstituierenden Sitzung am 7. Oktober 1987 eine Entschließung zur Hennenhaltung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Dieser Zeitablauf macht den fachlichen Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Befassung der Tierschutzkommission noch nicht aktualisierungsbedürftig; zudem hätte der Kommission im Rahmen ihres Beratungsauftrages nach § 16b TierSchG i.V.m. § 1 der Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 23. Juni 1987 (BGBl. 1987 I S. 1557 mit nachfolgenden Änderungen) eine Aktualisierung ihrer Stellungnahme zu dem laufenden Normsetzungsverfahren bis zur Verabschiedung der Dritten Änderungsverordnung im Jahre 2006 offen gestanden.
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