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   BGBl. I 1989 S. 2177   

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BGBl. I 1989 S. 2177 (https://dejure.org/1989,14827)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 19.12.1989, Seite 2177
  • Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung und der Sachbezugsverordnung 1989
  • vom 12.12.1989

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Diese Zuwendungen sollten nach der bereits zitierten Begründung des Regierungsentwurfs des SGB IV ausdrücklich vom Arbeitsentgeltbegriff erfasst sein (vgl BT-Drucks 7/4122 S 32 zu § 14) und sind erst seit 1.1.2002 nach § 1 Arbeitsentgeltverordnung (idF der Verordnung vom 12.12.1989, BGBl I 2177) iVm § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (idF des Gesetzes zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern vom 8.8.2002, BGBl I 3111) spezialgesetzlich in vollem Umfang aus dem Arbeitsentgeltbegriff ausgenommen worden.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Soweit der Arbeitgeber seit 1990 die Lohnsteuer für Beiträge und Zuwendungen nach § 40b Abs. 3 EStG erhebt, sind die Beiträge und Zuwendungen ebenfalls nicht dem Arbeitsentgelt iS von § 14 SGB IV zuzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ArEV in der seit 1. Januar 1990 geltenden Fassung der Verordnung vom 12. Dezember 1989, BGBl I 2177; später ergänzt durch Art. 2 Nr. 1 der VO vom 18. Dezember 1998, BGBl I 3822).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Durch die Verordnung (VO) zur Änderung der ArEV vom 12. Dezember 1989 (BGBl I 2177) wurde § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ArEV neu gefasst und das Zusätzlichkeitskriterium nunmehr ausdrücklich in der ArEV genannt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2016 - L 3 RS 11/15

    Rentenüberführung - Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes

    Soweit hiernach im ersten Prüfungsschritt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R -, juris, RdNr. 15) das Vorliegen von Arbeitsentgelt in diesem Sinne zu bejahen ist, ist im zweiten Schritt festzustellen, ob sich auf der Grundlage von § 17 SGB IV i.V.m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der ArEV und der Sachbezugsverordnung 1989 vom 12. Dezember 1989 (BGBl I S. 2177) ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt.
  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 8/08 R

    Beitragspflicht eines vom Arbeitgeber (Speditionsunternehmen) für seinen

    Nach § 1 ArEV (in der noch anzuwendenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 der Verordnung vom 12.12.1989, BGBl I 2177) waren einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie lohnsteuerfrei waren.
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen -

    Bis zur Änderung durch die genannte Verordnung waren nach § 2 Abs. 1 S 1 ArEV in der Fassung durch die Verordnung zur Änderung der ArEV und der Sachbezugsverordnung 1989 vom 12.12.1989 (BGBl I 2177) dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen ua bestimmte sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 S 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG "soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erhebt".
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    Ermächtigung erlassenen ArEV (hier idF der Verordnung zur Änderung der ArEV und der Sachbezugsverordnung 1989 vom 12. Dezember 1989 - BGBl I 2177), daß ua laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, soweit sie lohnsteuerfrei sind und sich nicht aus dem - vorliegend nicht einschlägigen - § 3 ArEV etwas anderes ergibt.
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R

    Nachträgliche Gesamtsozialversicherungsbeitragspflicht wegen gewährter

    Bis zur Änderung durch die genannte Verordnung waren nach § 2 Abs. 1 S 1 ArEV in der Fassung durch die Verordnung zur Änderung der ArEV und der Sachbezugsverordnung 1989 vom 12.12.1989 (BGBl I 2177) dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen ua bestimmte sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 S 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG "soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erhebt".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - L 3 R 209/16

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Kann danach im ersten Prüfungsschritt das Vorliegen von Arbeitsentgelt in diesem Sinne bejaht werden, ist im zweiten festzustellen, ob sich auf der Grundlage von § 17 SGB IV i. V. m. § 1 ArEV i. d. F. der Verordnung zur Änderung der ArEV und der Sachbezugsverordnung 1989 vom 12. Dezember 1989 (BGBl. I 1989, 2177) ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt.
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96

    Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt

    In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ArEV in der seit dem 1. Januar 1990 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Änderung der ArEV und der Sachbezugsverordnung 1989 vom 12. Dezember 1989 (BGBl I S 2177) ist eine entsprechende Einschränkung auf "zusätzlich zu Löhnen und Gehältern" geleistete Beiträge oder Zuwendungen ausdrücklich vorgesehen.
  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 425/08

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

  • BSG, 23.01.2019 - B 5 RS 12/18 B

    Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als weiteres Arbeitsentgelt nach dem AAÜG

  • LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 R 284/13

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

  • BSG, 19.12.2018 - B 5 RS 11/18 B

    Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als weiteres Arbeitsentgelt nach dem AAÜG

  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 33/05 R

    Anrechnung eines während einer Altersteilzeitarbeit bezogenen Aufstockungsbetrags

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RA 48/93

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes aufgrund einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 142/03

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - L 2 R 225/17

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
  • FG Düsseldorf, 25.10.1996 - 18 K 2528/93

    Arbeitslohn; Sachbezug; Wohnungsüberlassung; Nießbrauch; Schenkung;

  • SG Halle, 06.05.2010 - S 24 AS 716/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs;

  • LSG Bayern, 30.03.2010 - L 5 R 946/08

    Keine Sozialversicherungsbeiträge auf ersparte Abschlussgebühr beim Abschluss

  • LSG Hessen, 02.11.2000 - L 14 KR 1441/97
  • LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00
  • LSG Thüringen, 25.05.2010 - L 6 KR 183/05

    Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von pauschal versteuerten

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