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   BGBl. I 1990 S. 1730   

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BGBl. I 1990 S. 1730 (https://dejure.org/1990,18050)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 21.08.1990, Seite 1730
  • Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
  • vom 14.08.1990

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Denn eine der Anforderungen an die im sozialen Wohnungsbau zu fördernden Wohnungen besteht darin, daß sie u.a. nach ihrer Größe für die breiten Schichten der Bevölkerung bestimmt und geeignet sind (vgl. § 1 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes - II. WoBauG - in der Fassung des Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetzes vom 11. Juli 1985 - BGBl. I S. 1277; gleichlautend die Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 1990 - BGBl. I S. 1730).
  • OVG Hamburg, 29.05.1996 - Bf V 67/94

    Fehlbelegungsangabe; Zuständigkeit; Wohnungsbaukreditanstalt;

    Es begegnet im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG keinen rechtlichen Bedenken, daß bei der Einkommensermittlung gemäß § 3 Abs. 1 HmbAFWoG (AFWoG HA) iVm § 25 Abs. 1 und 2 Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG - idF der Bekanntmachung vom 14.08.1990 - BGBl I S 1730 (WoBauG 2 F: 1990-08-14)) auf das sog Bruttoprinzip abgestellt wird.
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