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   BGBl. I 1990 S. 2555   

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BGBl. I 1990 S. 2555 (https://dejure.org/1990,17384)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 30.11.1990, Seite 2555
  • Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
  • vom 12.11.1990
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Bekanntmachung vom 12. November 1990 (BGBl. I S. 2555), zu übernehmen.

    Der 12. Deutsche Bundestag hat dadurch gegen die Rechte der Antragstellerin aus Artikel 38 Absatz 1 und 21 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen, daß er in § 10 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. November 1990 (BGBl. I S. 2555) geregelt hat, daß Fraktionen Vereinigungen von mindestens 5 v.H. der Mitglieder des Bundestages sind, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen.

    Der 12. Deutsche Bundestag hat dadurch gegen die Rechte der Antragstellerin aus Artikel 38 Absatz 1 und 21 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen, daß er ihr die Anerkennung als Fraktion gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.7.1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30.11.1990 (BGBl. I S. 2555), auf der 1. Sitzung am 20.12.1990 nicht zugesprochen hat.

    Der 12. Deutsche Bundestag hat dadurch gegen die Rechte der Antragstellerin aus Art. 38 Abs. 1 und 21 Abs. 1 GG verstoßen, daß er ihr als Gruppe im Sinne des § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.7.1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30.11.1990 (BGBl. I S. 2555), mit Abstimmung in seiner Sitzung vom 21.2.1991 sowie mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1991 vom 7.6.1991 folgende Rechte vorenthalten hat:- Einbringung von Geschäftsordnungsanträgen sowie geschäftsordnungsrechtlichen Verlangen und Widerspruchsrechte ohne Quorum- Recht, eine unbegrenzte Zahl von Aktuellen Stunden zu verlangen- Recht, die Erstattung von Zwischenberichten gem. § 62 GOBT zu verlangen, soweit es nicht eigene Vorlagen betrifft- Recht, namentliche Abstimmungen zu fordern- Recht, sofortige Abstimmung von Anträgen im Plenum zu fordern- Recht, die Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung zu beantragen- Zuerkennung eines (Grund-)Mandats mit Antrags-, Rede- und Stimmrecht in - sämtlichen Fachausschüssen - sämtlichen Unterausschüssen - Untersuchungsausschüssen - Enquete-Kommission - Gemeinsamer Verfassungsausschuß - Vermittlungsausschuß- Recht, einen Ausschußvorsitzenden und Stellvertreter (§ 12 GOBT) zu stellen- Zuerkennung eines Mandats im Gemeinsamen Ausschuß gem. Art. 53a Grundgesetz- Mandat in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (zugleich Vertreter in der Versammlung der Westeuropäischen Union - WEU)- Berücksichtigung bei der Zusammensetzung von Delegationen zur Nordatlantischen Versammlung und der Interparlamentarischen Union- Zuweisung eines vollen Fraktionsgrundbetrages mit insgesamt DM 490.226,-- monatlich.

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    a) In seiner ersten Sitzung am 10. November 1994 beschloß der 13. Deutsche Bundestag, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 12. November 1990 (BGBl I S. 2555) zu übernehmen (vgl. BTDrucks 13/1).
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