Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 1370   

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BGBl. I 1991 S. 1370 (https://dejure.org/1991,17920)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.06.1991, Seite 1370
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
  • vom 21.06.1991

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 35/98
    So sah beispielsweise die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) in der Fassung der Verordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl I S. 1370) eine Vergütung von 30 DM bis 77, 50 DM je angefangene halbe Stunde, mithin 60 DM bis 155 DM pro Stunde, vor.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1997 - 2 M 8/97

    Steuerberater; Wirtschaftsprüfer; Fremdenverkehr

    Ein Vorteil für Steuerberater ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Gebühren eines Steuerberaters sich nicht in demselben Verhältnis wie die positiven Einkünfte bzw. Umsätze der Mandanten erhöhen, da die Gebührentarife in den Anlagen zur Steuerberatergebührenverordnung (BGBl. I 1981, S. 1442 i.d.F. der 2. ÄndVO, BGBl. I 1991, S. 1370) degressiv ausgestaltet sind.
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