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   BGBl. I 1994 S. 709   

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BGBl. I 1994 S. 709 (https://dejure.org/1994,25919)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 12.04.1994, Seite 709
  • Neufassung des Vermögenszuordnungsgesetzes
  • vom 29.03.1994

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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 1.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Gemeinde; Rat der Gemeinde;

    21 und 22 des Einigungsvertrages (EV) und das hierauf bezogene Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) vom 3. August 1992 (BGBl. I S. 1464) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709) haben eine Überleitung vertraglich begründeter Kirchenbaulasten von der DDR auf einen anderen Rechtsträger nicht bewirkt.
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen

    c) Durch Art. 16 des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2225; vgl. auch die anschließende - weitere - Bekanntmachung der Neufassung des Vermögensgesetzes vom 29. März 1994, BGBl. I S. 709; im folgenden: VZOG 1994) erfuhr das Vermögenszuordnungsgesetz weitere wesentliche Veränderungen.
  • BGH, 17.05.1995 - XII ZR 235/93

    Umfang der Verfügungsbefugnisse der kommunalen Gebietskörperschaften über

    cc) Der Kläger ist nämlich jedenfalls kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in § 8 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 1a des Vermögenszuordnungsgesetzes (i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. März 1994, BGBl I 709 - VZOG; früher § 6 des Gesetzes) berechtigt, den Räumungsanspruch aus dem durch Kündigung beendeten Nutzungsvertrag vom 10. April 1986 geltend zu machen und vor Gericht durchzusetzen.

    Die dargelegte Auffassung wird im übrigen inzwischen bestätigt durch die mit der Neufassung des Vermögenszuordnungsgesetzes vom 29. März 1994 (BGBl I 709, 714) erfolgte Einfügung des Satzes 3 in § 8 Abs. 1a des Gesetzes, nach dem § 571 BGB entsprechend gilt, wenn "im Rahmen der Verfügungsbefugnis Besitz an einem Grundstück oder Gebäude vertraglich überlassen" wird.

  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94

    Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über

    Deswegen fällt unter den Begriff der Verfügung auch die Verfolgung von Herausgabe- und Löschungsansprüchen, und zwar unabhängig davon, ob der den Anspruch auslösende Vorgang erst nach oder - wie hier - bereits vor Inkrafttreten des Vermögenszuordnungsgesetzes vom 22. März 1991 (BGBl I S. 766), nunmehr i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl I S. 709) liegt.
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 21/96

    Begriff des kommunalen Finanzvermögens; Passivierung von

    b) Die Frage, ob die Versorgung mit Wohnraum zum kommunalen Aufgabenkreis zahlt, kann dahinstehen, weil das Baugrundstück jedenfalls gemäß Artikel 22 Abs. 1 i.V.m. Artikel 22 Abs. 4 Satz 2 Einigungsvertrag, § 1 a Abs. 4 Satz 1 und 2 VZOG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1994, BGBl. I 709) als kommunales Finanzvermögen mit dem Beitritt auf die Beklagte übergegangen ist.
  • BVerfG, 08.11.1999 - 2 BvF 4/98

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der Übertragung von

    § 3. Die Zuständigkeit der Oberfinanzpräsidenten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709) bleibt unberührt.
  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Die Abwicklung hatte sich dadurch verzögert, daß zunächst die Rechtsnachfolge in das Eigentum an den Grundstücken vermögenszuordnungsrechtlich bestätigt werden mußte (§ 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz) - VZOG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl I S. 709), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823, 1828)) und damit deren Verfügungsbefugnis als Verkäuferin.
  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97

    Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter;

    Das Verwaltungsgericht durfte nicht deswegen von der Beiladung der Bundesrepublik Deutschland absehen, weil es mit Beschluß vom 23. November 1992 die Rechtsvorgängerin der Beigeladenen zu 3, die im Grundbuch als Rechtsträgerin des ehemals volkseigenen Grundstücks eingetragene ehemalige Gemeinde R., in ihrer Eigenschaft als Verfügungsbefugte gemäß § 6 VZOG i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 (BGBl I S. 1464) - heute § 8 VZOG i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl I S. 709), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) - zum Klageverfahren beigeladen hat.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96

    Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von

    Es fehle an der nach § 11 Abs. 3 des Vermögenszuordnungsgesetzes - VZOG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl I S. 709) erforderlichen Funktionsnachfolge.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 1.16

    Abwendungsbefugnis; Auskehrprozess; Ersatzangebot; Ersetzungsbefugnis;

    Die Klägerin begehrt, die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus einem rechtskräftigen Urteil für unzulässig zu erklären, mit welchem sie auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 Satz 2 Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) zu ergänzendem Wertersatz für Grundstücksflächen verurteilt wurde, die sie als Verfügungsberechtigte zum Nachteil der zuordnungsberechtigten Beklagten veräußert hatte.
  • VG Berlin, 26.09.1994 - 31 A 625.93

    Anspruch auf Zuordnung eines Grundstücks mit zwei Schiffsliegeplätzen; Verlust

  • VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
  • OVG Sachsen, 27.02.2013 - 5 A 552/12

    Vermessungskosten, Grenzwiederherstellung, Vermögenszuordnung, Kosten- und

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