Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 778   

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https://dejure.org/1995,27043
BGBl. I 1995 S. 778 (https://dejure.org/1995,27043)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 14.06.1995, Seite 778
  • Gesetz zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994)
  • vom 06.06.1995

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

    Soweit das öffentliche Interesse es hier gebietet, zur Wahrung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf die vom Seerechtsübereinkommen (BGBl. II 1994 S. 1799) geschützten und vom genehmigten Vorhaben gegebenenfalls betroffenen Interessen anderer Staaten Rücksicht zu nehmen (vgl. BT-Drs. 13/193 S. 18; siehe auch Lagoni, in: Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts, 2006, Kap. 3 Rn. 142 ff., 150) , fehlt es für die von der Klägerin behauptete Prozessstandschaft als "Vertreterin des öffentlichen Interesses" an einem gesetzlichen Anknüpfungspunkt.
  • BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"

    Das Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl I S. 1310), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl I S. 778 [781]), gilt unter anderem für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).
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