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   BGBl. I 2000 S. 1645   

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BGBl. I 2000 S. 1645 (https://dejure.org/2000,34412)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 05.12.2000, Seite 1645
  • Bekanntmachung der Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
  • vom 01.12.2000

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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Denn er hatte keinen unbezahlten Urlaub, sondern Erziehungsurlaub gem. § 15 BErzGG in der zur Zeit des umstrittenen Anspruchszeitraums geltenden Fassung (nunmehr seit der Neubekanntmachung des Bundeserziehungsgeldgesetzes vom 1. Dezember 2000 BGBl. I S. 1645 Elternzeit).
  • FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02

    Doppelte Haushaltsführung; Unterbrechung; Verpflegungsmehraufwand;

    Im Streitfall ergibt sich hiernach nach Auffassung des Senats: Schwangerschaft und Niederkunft sind schon ebensowenig eine Krankheit, wie der Erziehungsurlaub (seit dem Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG - i.d.F. der Neubekanntmachung vom 01.12.2000, BGBl I S. 1645, zutreffender als Elternzeit bezeichnet) ein Urlaub im herkömmlichen Sinne und damit auch nicht i.S. der Richtlinien und der Rechtsprechung ist.
  • VG Saarlouis, 18.07.2003 - 4 K 233/01

    Vorsorglicher Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin im

    Beantragt der Arbeitgeber wie hier gewissermaßen vorsorglich die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung einer Arbeitnehmerin, die dem besonderen Kündigungsschutz des§ 18 Abs. 1 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 01.12.2000, BGBl. I S. 1645) unterfällt, um nicht Gefahr zu laufen, allein wegen der fehlenden Zustimmungserklärung in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess zu unterliegen, so kann dem Arbeitgeber ein schützenswertes Interesse an der Erteilung der Zustimmung nicht abgesprochen werden (vgl. auch zum vorsorglichen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers bei beantragter, aber noch nicht festgestellter Schwerbehinderteneigenschaft: BVerwG, Urt. v. 15.12.1988, FEVS 38, 309, 318; unmittelbar zum § 18 Abs. 1 BErzGG: OVG Münster, Urt. v. 21.03.2000, Behindertenrecht 2000, 205-207; ebenso: VG Berlin, Urt. v. 21.03.1995 -8 A 187.94-; VG Hamburg, Urt. v. 24.09.1999 -5 VG 4192/98-, JURIS).
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