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   BGBl. I 2001 S. 982   

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BGBl. I 2001 S. 982 (https://dejure.org/2001,42335)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 28.05.2001, Seite 982
  • Achte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie
  • vom 23.05.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 8.07

    Gebühren; BSE-Untersuchung von Schlachtrindern; Vereinbarkeit mit

    Die im Betrieb der Klägerin im Monat Juli 2001 durchgeführten BSE-Untersuchungen stützen sich auf die BSE-Untersuchungsverordnung vom 1. Dezember 2000, insoweit zuletzt geändert durch Art. 1 der Achten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzophalopathie vom 23. Mai 2001 (BGBl I S. 982).

    Auf die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein etwaiger Mangel dadurch geheilt worden sei, dass in einer Änderungsverordnung (hier: Achte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 23. Mai 2001, BGBl I S. 982) die zutreffende Ermächtigungsnorm zitiert werde, kommt es hiernach nicht an.

  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401

    Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch; Rücknahme; amtliche

    Sie wurden auf der Grundlage von Ergebnismitteilungen über BSE-Schnelltests erteilt, die keine ordnungsgemäßen Laboruntersuchungen im Sinne des § 10 FlHG i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE - im Folgenden: BSEUntersV - vom 1. Dezember 2000 (BGBl I S. 1659) in der hier maßgeblichen Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 25. Januar 2001 (BGBl I S. 164) und der Achten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 23. Mai 2001 (BGBl I S. 982) waren, weil sie im Labor der Firma M. in W. durchgeführt wurden, das mangels behördlicher Zulassung nicht den Anforderungen des § 2 Satz 1 BSEUntersV entsprach.
  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

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  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02

    Gebühren nach dem Fleischhygienerecht

    Bei dem Fehlzitat in der Angabe der Rechtsgrundlage für die BSEUntersV handle es sich um einen offenkundigen Schreibfehler, der ohne Weiteres zu korrigieren sei und in der Verordnung vom 23.05.2001 (BGBl. I S. 982) auch korrigiert worden sei.

    Eine solche Berichtigung ist mit der 8. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der bovinen spongiformen Enzephalopathie vom 23.05.2001 (BGBl. I S. 982) erfolgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2004 - 9 A 1779/04

    Zweckrichtung von BSE-Untersuchungen (Bovine Spongiforme Encephalopathie) gemäß §

    Die insofern zumindest überwiegend gegebene Zweckrichtung des Verbraucherschutzes wird insbesondere am weiteren Inhalt und der Systematik der BSE-VO in ihren sämtlichen für den hier betroffenen Untersuchungszeitraum relevanten Fassungen - neben der o.g. Ursprungsfassung die ab dem 31.1.2001 geltende Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 25.1.2001 (BGBl. I S. 164) sowie die ab dem 29.5.2001 geltende Fassung gemäß Art. 1 der 8. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 23.5.2001 (BGBl. I S. 982) - deutlich.
  • VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03

    Gebühren für Untersuchungen des Fleisches von 24 - 30 Monate alten geschlachteten

    Eine solche Berichtigung ist mit der 8. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der bovinen spongiformen Enzephalopathie vom 23. Mai 2001 (BGBl. I S. 982, ausgegeben am 28.05.01) erfolgt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 21.12.2001, NVwZ 02, 617, OVG Hamburg, B. v. 29.04.2002, 4 Bs 371/01).
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