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   BGBl. II 2002 S. 734   

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BGBl. II 2002 S. 734 (https://dejure.org/2002,47044)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 12, ausgegeben am 05.04.2002, Seite 734
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
  • vom 26.03.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 12.10.2001   BT   Doppelbesteuerung durch Abkommen mit drei Staaten vermeiden
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 04.11.2014 - I R 19/13

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Lösung eines sog.

    Dies sei, weil sich der Familienwohnsitz des Klägers in Österreich befinde, das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000 (BGBl II 2002, 734, BStBl I 2002, 584) --DBA-Österreich 2000--.
  • BFH, 06.05.2015 - I R 16/14

    Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht: einstufige

    Hierzu gehörte die von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) bezogene Leibrente, deren im Inland steuerpflichtiger Ertragsanteil (56 %; Rentenbeginn im Jahr 2008) sich nach Abzug des anteiligen Werbungskostenpauschbetrags (49 EUR) auf 8.977 EUR belief (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 49 Abs. 1 Nr. 7, § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG 2009 i.V.m. Art. 18 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000, BGBl II 2002, 734, BStBl I 2002, 584 --DBA-Österreich 2000--).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3906/09

    EuGH soll Definition finaler Verluste klären

    Mit dem Inkrafttreten des DBA 2000 im Jahr 2002 hätten die vertragschließenden Staaten im Rahmen eines Protokolls zu dem DBA 2000 (Protokoll zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000, BGBl II 2002, 734, 745) Sonderregelungen hinsichtlich der Anwendung des § 2a EStG getroffen.

    12 Buchst. b des Protokolls zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000 (BGBl. 2002 II S. 734).

  • FG Köln, 23.07.2003 - 5 K 7238/01

    Beschränkte Steuerpflicht/Steuerabzug/DBA

    Im Streitfall steht es aufgrund der Ablehnung des beim BfF gestellten Freistellungsantrags aufgrund des DBA-Österreich vom 4. Oktober 1954 - (BGBl II 1955, 749, BStBl I 1955, 369 i.d.F. des Änderungsabkommens vom 8. Juli 1992 (BGBl II 1994, 122; BStBl I 1994, 227) - das am 28.02.2002 in Kraft getretene neue Abkommen vom 24. August 2000 (BGBl II 2002, 734; BStBl I 2002, 584) ist gemäß seinem Art. 31 erst ab dem 1.1.2003 anwendbar - fest, dass eine Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG aufgrund des DBA-Österreich gerade nicht zu erfolgen hat.

    Auch in Art. 17 Abs. 3 des neuen DBA-Österreich vom 24.8.2000 (BGBl. II 2002, 734; BStBl. I 2002, 584) ist nunmehr die Suventionierungsklausel enthalten, was eine Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG aufgrund des DBA durch das BfF ermöglicht.

  • FG Köln, 23.07.2003 - 5 K 7239/01

    Beschränkte Steuerpflicht/Steuerabzug/DBA

    Im Streitfall steht es aufgrund der Ablehnung des beim BfF gestellten Freistellungsantrags aufgrund des DBA-Österreich vom 4. Oktober 1954 (BGBl II 1955, 749, BStBl I 1955, 369 i.d.F. des Änderungsabkommens vom 8. Juli 1992 (BGBl II 1994, 122; BStBl I 1994, 227) - das am 28.02.2002 in Kraft getretene neue Abkommen vom 24. August 2000 (BGBl II 2002, 734; BStBl I 2002, 584) ist gemäß seinem Art. 31 erst ab dem 1.1.2003 anwendbar - fest, dass eine Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG aufgrund des DBA-Österreich gerade nicht zu erfolgen hat.

    Auch in Art. 17 Abs. 3 des neuen DBA-Österreich vom 24.8.2000 (BGBl. II 2002, 734; BStBl. I 2002, 584) ist nunmehr die Kulturförderung in Gestalt der Suventionierungsklausel enthalten.

  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11

    Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht

    Das Besteuerungsrecht steht nach Art. 7 Abs. 1 und 7, Art. 18 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. II 2002, 734; --DBA Österreich--) Deutschland zu.
  • FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 5045/03

    Einkünfte aus Beteiligung an österreichischer Personengesellschaft (Offene

    Der Begriff der Betriebsstätteneinkünfte bezieht sich auf einen Nettobetrag, so dass nicht nur Gewinne, sondern auch Betriebsstättenverluste aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind - sog. Symmetriethese (BFH-Urteil vom 09.06.2010 I R 100/09, BFH/NV 2010, 1742 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 29.11.2006 I R 45/05, BFHE 216, 149, BStBl II 2007, 398; vgl. zudem Art. 12 Buchst. b des Protokolls zum DBA-Österreich vom 24.08.2000, BGBl II 2002, 734).
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