Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1243   

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BGBl. I 2002 S. 1243 (https://dejure.org/2002,52702)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 11.04.2002, Seite 1243
  • Neufassung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
  • vom 27.03.2002

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme;

    Davon ausgehend hat der Verordnungsgeber unterschiedliche Belastungsstufen und generelle Kriterien für die Zuordnung einer Auslandsmission zu einer Stufe aufzustellen, die Höhe des für eine Stufe geltenden Tagessatzes festzulegen und das Verfahren für die Festsetzung des konkreten Zuschlags zu regeln (vgl. Auslandsverwendungszuschlagsverordnung - AuslVZV - in der hier anwendbaren Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002, BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 37.08

    Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 38.08

    Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 40.08

    Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen für die

    Gemäß § 58a Abs. 2 Satz 1 BBesG wird nach Maßgabe der auf der Grundlage des § 58a Abs. 1 BBesG erlassenen Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags, hier anzuwenden in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2002 (BGBl. I S. 1243), der Auslandsverwendungszuschlag für eine besondere Verwendung gewährt, die aufgrund eines Übereinkommens, eines Vertrages mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfindet.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 59.09

    Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag eines Beamten oder eines Soldaten für

    Davon ausgehend hat der Verordnungsgeber unterschiedliche Belastungsstufen und generelle Kriterien für die Zuordnung einer Auslandsmission zu einer Stufe aufzustellen, die Höhe des für eine Stufe geltenden Tagessatzes festzulegen und das Verfahren für die Festsetzung des konkreten Zuschlags zu regeln (vgl. Auslandsverwendungszuschlagsverordnung - AuslVZV - in der hier anwendbaren Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002, BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 34.08

    Festzetzung der Belastungsstufe 4 gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 AuslVZV für die

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 36.08

    Möglichkeit der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung der

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 39.08

    Zuordnung einer Auslandsmission zu einer Belastungsstufe auf Grundlage der

    Das Berufungsurteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung AuslVZV in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl I S. 1243).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 14 B 08.569

    Auslandsverwendungszuschlag; Einweisungslehrgang bei Einsatzkontingent im Ausland

  • VG Köln, 05.10.2006 - 15 K 3835/05

    Auslandsverwendungszuschlag für Beamte ; Anforderungen an die physische und

  • OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10

    Beamtenrechtliche Zulagen bei Auslandseinsatz

  • VGH Bayern, 16.10.2009 - 14 B 07.1063

    Soldatenrecht; Auslandsverwendungszuschlag; Einweisungslehrgang bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - 1 A 15/05
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 14 BV 11.269

    Auslandsverwendungszuschlag der Stufe 3; besondere gesundheitliche Risiken durch

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 14 B 06.749

    SoldatenrechtAuslandsverwendungszuschlag für Abkommandierung eines

  • VG Potsdam, 12.01.2011 - 2 K 350/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslandsverwendungszuschlag; Bestimmung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12

    Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags an Soldaten

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