Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 925   

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BGBl. I 2002 S. 925 (https://dejure.org/2002,50692)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 26.02.2002, Seite 925
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
  • vom 19.02.2002

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Oldenburg, 11.03.2010 - 12 A 2607/06

    Antrag; Antragstellung; Besatzdichtefaktor; betriebsindividueller Betrag;

    Diese Regelung erfasst den vorliegenden Fall, da die Rindersonderprämie in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 17 der Verordnung über die Gewährung von Prämien für männliche Rinder, Mutterkühe und Mutterschafe (Rinder- und Schafprämienverordnung - RindSchafPräV -) vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I, S. 2588), für das Jahr 2002 zuletzt geändert durch die 5. Änderungsverordnung vom 19. Februar 2002 zum 1. Januar 2002 (BGBl. I, S. 925), als Schlachtprämie nach Art. 8 VO (EG) Nr. 2342/1999 gewährt wird und streitbefangen 164 im Vorjahr bis zum 31. Dezember vermarktete und im Folgejahr beantragte Tiere sind.
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