Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 984   

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BGBl. I 2003 S. 984 (https://dejure.org/2003,50261)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 30.06.2003, Seite 984
  • Zwölfte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Zwölfte KOV-Anpassungsverordnung 2003 - 12. KOV-AnpV 2003)
  • vom 24.06.2003

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - L 1 RA 10/02

    Rentenhöhe beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen

    Auch die KOV-Anpassungsverordnungen enthalten nur Änderungen des § 31 Abs. 1 BVG ohne solche Kürzungen (vgl. z.B. Art. 1 Nr. 3 Buchst. a der 12. KOV-AnpV 2003, BGBl. I S. 984).
  • VG Saarlouis, 28.02.2007 - 10 K 80/05

    Ist der Träger der Jugendhilfe von Gesetzes wegen gehindert, zum Ausgleich der

    dazu Art. 1 der 12. KOV-Anpassungsverordnung 2003 vom 23.6.2003, BGBl. I 2003, 984 (Bemessungsbetrag: 25.692 EUR, davon 20 % = 5.138 EUR) gemäß Art. 2 der VO 2003 gültig ab dem 1.7.2003.
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