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   BGBl. I 2005 S. 2515   

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BGBl. I 2005 S. 2515 (https://dejure.org/2005,55130)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.08.2005, Seite 2515
  • Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten, über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im ...
  • vom 24.08.2005
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Hierfür hat der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens die Zuständigkeit für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 den Leitern der Dienststellen übertragen (Delegationsanordnung BEV vom 24. August 2005, BGBl. I S. 2515, unter I.).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung

    Hierfür hat der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens die Zuständigkeit für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 den Leitern der Dienststellen übertragen (Delegationsanordnung BEV vom 24. August 2005, BGBl. I S. 2515, unter I.).
  • VG Bayreuth, 12.12.2008 - B 5 K 07.1035

    Delegierbarkeit der Dienstunfähigkeitsfeststellung; Grundsatz der Rehabilitation

    Die Delegationsanordnung des Präsidenten vom 24. August 2005 (BGBl. I 2005, S. 2515) habe zwar die frühere Anordnung zur Übertragung von Befugnissen ersetzt, die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung - und damit auch für die Zurruhesetzung - von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes aber unverändert gelassen.
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