Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2515 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.08.2005, Seite 2515
- Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten, über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im ...
- vom 24.08.2005
Text
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Hierfür hat der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens die Zuständigkeit für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 den Leitern der Dienststellen übertragen (Delegationsanordnung BEV vom 24. August 2005, BGBl. I S. 2515, unter I.). - BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung …
Hierfür hat der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens die Zuständigkeit für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 den Leitern der Dienststellen übertragen (Delegationsanordnung BEV vom 24. August 2005, BGBl. I S. 2515, unter I.). - VG Bayreuth, 12.12.2008 - B 5 K 07.1035
Delegierbarkeit der Dienstunfähigkeitsfeststellung; Grundsatz der Rehabilitation …
Die Delegationsanordnung des Präsidenten vom 24. August 2005 (BGBl. I 2005, S. 2515) habe zwar die frühere Anordnung zur Übertragung von Befugnissen ersetzt, die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung - und damit auch für die Zurruhesetzung - von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes aber unverändert gelassen.