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   BGBl. I 2005 S. 997   

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BGBl. I 2005 S. 997 (https://dejure.org/2005,48737)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 08.04.2005, Seite 997
  • Neufassung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
  • vom 06.04.2005

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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15

    Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht;

    Unter Beachtung des Grundsatzes richtlinienkonformer Auslegung unterliegt der Kläger auch der Anzeigepflicht gemäß § 4 der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), zuletzt geändert durch Art. 9 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S.1057).
  • VGH Bayern, 01.04.2008 - 20 CE 08.512

    Beschwerdeverfahren

    Auch hier ist die vorläufige Zulassung betriebsbezogen zu sehen, was durch Neufassungen in der Folgezeit klargestellt wurde (vgl. u.a. die Bekanntmachung vom 6.4.2005 BGBl I S. 997 sowie Verordnung vom 27.3.2006 BGBl I S. 579).
  • VG Hamburg, 27.01.2016 - 2 K 6049/14

    Erfordernis einer tierseuchenrechtlichen Genehmigung für die Einfuhr von

    Die Einfuhr von 3.500 t gebrauchtes Speiseöl aus den Vereinigten Staaten unterlag einer Genehmigung nach der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (neugefasst am 6.4.2005, BGBl I S. 997 - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung, BmTierSSchV).
  • VG Saarlouis, 28.04.2009 - 3 K 697/08

    Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 8 der

    Diese Bescheinigung sei notwendig, da gemäß § 8 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung vom 06.04.2005 (BGBl. I 2005, 997) Tiere der vom Kläger gehaltenen Art innergemeinschaftlich nur verbracht werden dürften, wenn sie von einer Bescheinigung begleitet würden.
  • VG Ansbach, 24.01.2008 - AN 16 K 07.02759

    Einfuhr von Fleisch- und Milcherzeugnissen aus den USA; nur mit Begleitdokumenten

    Gleiches gilt für die Einfuhr solcher Waren in Kleinsendungen [§ 27 Abs. 1 der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren vom 06.04.2005, BGBl. I S. 997 (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV) i.V.m. Anlage 9 Abschnitt II].
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