Gesetzgebung
BGBl. I 2014 S. 1649 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 05.11.2014, Seite 1649
- Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
- vom 31.10.2014
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (18)
- 02.04.2014 BReg Arbeitsmarkt - Anerkennungsgesetz ist ein Erfolg
- 26.05.2014 BT Asylrecht (in: Asylrecht, Hartz IV, Künstlersozialabgabe)
- 28.05.2014 BT Einstufung als sichere Herkunftsländer
- 28.05.2014 BT Bennennung asylrechtlich sicherer Herkunftsländer
- 06.06.2014 BT Drei Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten
- 11.06.2014 BT Dissens unter Experten zu Westbalkan-Staaten
- 13.06.2014 BR Änderungen im Asylrecht - Änderungen im Asylrecht
- 18.06.2014 BT Anhörung zu sicheren Herkunftsländern
- 23.06.2014 BT Streit um sichere Herkunftsländer
- 25.06.2014 BT Bundesrat: Bedenken gegen KSK-Gesetz
- 27.06.2014 BT Sichere Herkunftsstaaten im Asylrecht (in: Pflege, Kohle, Lebensversicherungen)
- 02.07.2014 BT Sichere Herkunftsstaaten
- 02.07.2014 BT Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer
- 02.07.2014 BT Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (in: Bundestagsbeschlüsse vom 2. bis 4. Juli)
- 03.07.2014 BT Beschluss über sichere Herkunftsstaaten
- 19.09.2014 BR Änderungen im Asylrecht - Änderungen im Asylrecht
- 19.09.2014 BR Änderungen im Asylrecht - Änderungen im Asylrecht
- 19.09.2014 BReg Neues Recht für Asylbewerber und Geduldete - Arbeitsaufnahme nach drei Monaten
Wird zitiert von ... (71)
- VG Münster, 11.05.2015 - 4 K 3220/13
Serbien, Roma, sicherer Herkunftsstaat, offensichtlich unbegründet, politische …
Serbien ist durch den am 6. November 2014 erfolgten in Kraft getretenen Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitszugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014, BGBl. I S. 1649, zum sicheren Herkunftsstaat erklärt worden (§ 29 a Abs. 2 AsylVfG i. V. m. der Anlage II zum Asylverfahrensgesetz).(1) Der Gesetzgeber ist im Rahmen seines Einschätzungs- und Wertungsspielraums vertretbar davon ausgegangen, dass in Serbien trotz noch vorhandener Defizite generell weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts drohen sowie eine hinreichende politische Stabilität besteht und wesentliche Änderungen der Menschenrechtslage in nächster Zukunft nicht zu erwarten sind (BT-Drs. 18/1528, S. 17).
Der Gesetzgeber hat weiter zur Abrundung und Kontrolle seiner Einschätzung der Lage in Serbien darauf abgestellt, wie andere Staaten und europäische Institutionen die Lage in Serbien einschätzen (BT-Drs. 18/1528, S. 15 und 17).
Dabei sind die Voraussetzungen, unter denen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, den in Deutschland hierfür maßgeblichen Voraussetzungen im Wesentlichen vergleichbar (BT-Drs. 18/1528, S. 17).
Der Gesetzgeber hat weiter berücksichtigt, dass nach Einschäzung von EASO die Ursache für den Anstieg der Asylanträge aus den Westbalkanstaaten insbesondere in den gesellschaftlichen und sozialen Problemen der Roma, nicht jedoch in einer Verfolgung dieser Personengruppe sieht (BT-Drs. 18/1528, S. 15).
Von 6.884 abgelehnten Asylerstanträgen serbischer Staatsangehöriger sind in 2013 6.443 und damit 93, 6 Prozent aller Anträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden (BT-Drs. 18/1528, S. 9).
- BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.
In dieser Fassung hat auch der Senat das Gesetz zu Grunde zu legen; das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (vom 31. Oktober 2014, BGBl. I S. 1649) und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (vom 23. Dezember 2014, BGBl. I S. 2439) haben keine sachliche Änderung der entscheidungserheblichen Normen bewirkt. - VG Würzburg, 17.09.2015 - W 7 K 15.522
Anspruch auf Erlaubnis der Ausübung einer Beschäftigung
Mit Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1649) wurde in § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG die frühere neunmonatige Wartefrist auf die Dauer von drei Monaten verkürzt.Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig seien, Leistungen nach dem AsylbLG (BT-Drs. 18/1528 S. 1).
Asylbewerbern sollten durch die Verkürzung der Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, anstatt auf Leistungen nach dem AsylbLG angewiesen zu sein (BT-Drs. 18/1528 S. 9).
Die Einsparungen kämen den Ländern und den Kommunen zugute (BT-Drs. 18/1528 S. 10).
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2017 - 3a K 4163/16
Asyl; Rechtsbehelfsbelehrung; irreführend; abgefasst; abfassen; Schriftform; …
Die Klägerin besitzt die Staatsangehörigkeit Serbiens, das nach der Anlage II zu § 29a Abs. 2 AsylVfG in der seit dem 6. November 2014 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1649) zu den sicheren Herkunftsstaaten gehört. - VG Hamburg, 06.03.2015 - 5 AE 270/15
Serbien; sicherer Herkunftsstaat; Roma; Freizügigkeit; Rechtsschutz; VG …
Die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat erfolgte aufgrund des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014, BGBl. I S. 1649 mit Wirkung vom 6. November 2014.Der Gesetzgeber hat bei seiner Entscheidung bezüglich Serbiens den Umstand in seine Erwägungen einbezogen, dass in der serbischen Öffentlichkeit Vorbehalte und Vorurteile gegenüber Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen, insbesondere Roma, weit verbreitet seien, sowie dass die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Lage der Roma schwierig sei (BT-Drs. 18/1528 S. 16, 17).
- VG Darmstadt, 19.01.2015 - 1 K 1667/12
Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat
Da es für die Entscheidung maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt ankommt, in dem die Entscheidung gefällt wird (für Entscheidungen im schriftlichen Verfahren s. § 77 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AsylVfG), ist zu berücksichtigen, dass gem. Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG, § 29a AufenthG i. V. m. Anlage II zum AsylVfG in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31.10.2014 (BGBl. I S. 1649) Serbien seit dem 06.11.2014, dem Inkrafttreten dieser Einstufung, als sicherer Herkunftsstaat gilt.So hat sich der (federführende) Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit der Thematik durch Einholung von Gutachten mehrerer Sachverständiger sowie durch eine öffentliche Anhörung dieser Sachverständigen (Protokoll der 15. Sitzung des Innenausschusses vom 23.06.2014 - Protokoll-Nr. 18/15 - mit Anhang der Gutachten) auseinandergesetzt und dabei vor allem auch die Situation der Roma, die u. a. Gegenstand der eingeholten Gutachten war, in den Blick genommen und im Rahmen der öffentlichen Anhörung ausführlich erörtert (s. dazu BT-Drs. 18/1616, 18/1954 und 18/2004, insbesondere die Gutachten des UNHCR vom 28.02.2014 - Ausschuss-Drs. 18(4)82 -, des Sachverständigen Dr. Marx vom 10.04.2014 - Ausschuss-Drs.
- OVG Sachsen, 20.11.2014 - A 3 A 519/12
Folgeantrag eines türkischen Asylbewerbers wegen exilpolitischen Aktivitäten
Die rechtliche Beurteilung des klägerischen Begehrens richtet sich daher nach dem Asylverfahrensgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), zuletzt geändert durch Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer - EinstufAsylbG - vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1649), sowie nach dem Aufenthaltsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft - BZRGuaÄndG - vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556). - VG Saarlouis, 25.06.2015 - 3 K 933/14
Klageabweisung als offensichtlich unbegründet für Roma aus Mazedonien; …
Die in dem angefochtenen Bescheid getroffene Einschätzung der allgemeinen Situation in Mazedonien wird zudem dadurch bestätigt, dass Mazedonien aufgrund einer zwischenzeitlichen Änderung des AsylVfG mit Wirkung vom 06.11.2014 (Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31.10.2014, BGBl. I, 1649) als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des AsylVfG eingestuft worden ist, ohne dass die Klägerinnen im Nachgang hierzu ergänzend vorgetragen hätten.Die Abweisung des Begehrens als offensichtlich unbegründet beruht auf dem Umstand, dass Mazedonien gemäß der Anlage II zu § 29 a Abs. 2 AsylVfG in der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung anwendbaren Fassung des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1649) zu den sicheren Herkunftsstaaten im Sinne des Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG, § 29a Abs. 1 AsylVfG gehört.
- VG München, 12.01.2016 - M 4 K 15.3550
Kein Recht auf Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber aus sicherem …
Mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I 1649) wurde die Sperrfrist in § 61 Abs. 1 AsylG vor Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet auf 3 Monate verkürzt. - VG Osnabrück, 23.09.2015 - 5 B 377/15
Befristung; Einreise- und Aufenthaltsverbot
Durch das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sicherer Herkunftsstaat und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31.10.2014 (BGBl. I Seite 1649) sind Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal, und Serbien als sichere Herkunftsstaaten in die Anlage II des Asylverfahrensgesetzes aufgenommen worden. - VG Gelsenkirchen, 24.06.2016 - 3a K 4187/15
Asylrecht; Rechtsbehelfsbelehrung
- VG Würzburg, 05.12.2014 - W 3 K 14.30001
Weibliche Genitalverstümmelung
- VG München, 11.10.2016 - M 10 K 16.207
Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage über Anspruch eines Asylbewerbers auf …
- VG Berlin, 28.01.2015 - 7 K 546.15
Anerkennung als asylberechtigt
- VG Berlin, 09.12.2014 - 7 L 603.14
Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung
- VG Aachen, 03.02.2015 - 9 L 680/14
Serbien; Roma; Überschwemmung
- VG Gelsenkirchen, 29.01.2015 - 19a L 94/15
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Drittstaat
- VG München, 21.01.2016 - M 10 K 15.5366
Keine Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchenden aus dem Senegal
- VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
Kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Asylbewerbern aus …
- VG Minden, 06.06.2019 - 2 L 560/19
- VG Würzburg, 05.01.2015 - W 1 S 14.30566
Serbien; Roma; im Bundesgebiet geborenes Kleinkind; offensichtlich unbegründet; …
- VG München, 25.11.2016 - M 17 S 16.33053
Gefahr der Retraumatisierung bei Abschiebung in den Kosovo
- VG München, 20.10.2016 - M 17 K 16.30335
Keine Gruppenverfolgung der Roma in Serbien
- VG Würzburg, 08.01.2015 - W 1 S 14.30695
Serbien; Roma; Zweitantrag; offensichtlich unbegründet; schlechte humanitäre …
- VG Gelsenkirchen, 27.11.2014 - 17a K 3614/13
Bosnien; Bosnien-Herzegowina; Ersatzmedikation; Krankenversicherung; …
- VG München, 26.01.2017 - M 17 S 17.30167
Die allgemein schwierigen Lebensbedingungen der Roma in Serbien begründen kein …
- VG München, 18.03.2016 - M 17 S 16.30336
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
- VG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 L 4078/15
- VG Münster, 07.10.2015 - 6 K 720/14
Roma, Mazedonien, medizinische Versorgung, Sozialleistungen
- VG Münster, 27.01.2015 - 6 K 2569/13
Einstufung der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien als sicherer …
- VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 14.1872
Auslegung des Klagebegehrens
- VG Saarlouis, 17.06.2021 - 6 K 1603/20
Offensichtliche unbegründete Asylklage eines serbischen Staatsangehörigen
- VG München, 12.12.2016 - M 17 S 16.34802
Kein Flüchtlingsschutz für Roma aus Serbien
- VG München, 14.03.2016 - M 17 S 16.30324
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
- VG München, 11.12.2015 - M 17 S 15.31556
Abschiebung nach Serbien
- VG Würzburg, 27.10.2015 - W 1 K 13.30315
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Herkunft aus …
- VG Münster, 01.09.2015 - 6 K 1421/14
Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie die …
- VG München, 22.06.2015 - M 17 K 15.30388
Roma und Angehörige des islamischen Glaubens haben im Falle ihrer Rückkehr nach …
- VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 17a K 857/14
Abschiebungsverbot; Erkrankung; Gesundheitsfonds; Krankenversorgung; Mazedonien; …
- VG Berlin, 29.01.2015 - 7 K 476.14
Ablehnung eines Asylfolgeantrags eines serbischen Staatsangehörigen mit der …
- VG München, 28.02.2019 - M 12 K 18.4576
Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung
- VG München, 23.11.2016 - M 17 S 16.33051
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer kosovarischen Staatsangehörigen, …
- VG Düsseldorf, 22.04.2016 - 27 L 803/16
Nichtbestehende politische Verfolgung von Roma in Serbien im Rahmen der …
- VG Berlin, 25.03.2015 - 7 K 602.14
Abschiebung eines serbischen Staatsangehörigen nach Serbien
- VG Würzburg, 30.01.2015 - W 1 S 14.30731
Serbien; Roma; Offensichtlich unbegründet
- VG Berlin, 04.12.2014 - 7 L 596.14
Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat
- VG Bremen, 22.07.2021 - 7 K 2470/19
Bosnien und Herzegowina: Sicherer Herkunftsstaat; Inländische Fluchtalternative …
- VG München, 20.10.2016 - M 17 K 16.30323
Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat
- VG Bayreuth, 08.10.2015 - B 3 K 15.30011
Anspruch auf eine Anerkennung als Asylberechtigte oder auf Zuerkennung der …
- VG Berlin, 28.01.2015 - 7 K 617.14
Ablehnung eines Asylfolgeantrags eines serbischen Staatsangehörigen mit der …
- VG Würzburg, 28.11.2014 - W 1 S 14.30624
Mazedonien; Türken; private Auseinandersetzung; innerstaatliche …
- VG Berlin, 26.11.2014 - 7 L 579.14
Einstufung Serbiens als sicherer Drittstaat
- VG München, 12.12.2016 - M 17 S 16.34805
Keine Bedenken gegen die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat
- VG Münster, 01.04.2016 - 4 K 111/15
Anerkennung eines serbischen Staatsangehörigen als Asylbewerber; Zuerkennung der …
- VG Münster, 08.12.2015 - 5 K 2222/14
- VG Saarlouis, 25.06.2015 - 3 K 819/14
Kein Anspruch auf Asyl, Flüchtlingsanerkennung, subsidiären Schutz oder …
- VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31171
Offensichtliche Unbegründetheit der Asylanträge aus Serbien stammender Kläger
- VG Wiesbaden, 20.05.2015 - 1 K 160/15
- VG Berlin, 29.01.2015 - 7 K 13.15
Asylantrag eines Ausländers
- VG Schwerin, 22.11.2017 - 5 A 3325/16
- VG Schwerin, 03.11.2017 - 5 A 3495/16
- VG Köln, 16.03.2017 - 1 L 776/17
- VG Schwerin, 03.02.2017 - 5 A 540/16
- VG Wiesbaden, 18.05.2016 - 1 K 1726/14
- VG Stuttgart, 20.04.2016 - A 13 K 5316/14
- VG Trier, 11.06.2015 - 2 K 2188/14
- VG Hannover, 05.03.2015 - 12 A 7831/14
- VG Leipzig, 17.02.2015 - A 6 K 42/14
- VG Potsdam, 14.01.2015 - 6 L 1254/14
Asyl (sicherer Herkunftsstaatk Verfahren Bosnien Herzegovina)
- VG Bayreuth, 15.12.2014 - B 3 K 14.30368
Keine Verfolgung aufgrund asylrelevanter Merkmale
- VG Braunschweig, 20.11.2014 - 3 A 213/13