Gesetzgebung
BGBl. I 1972 S. 1393 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 83, ausgegeben am 11.08.1972, Seite 1393
- Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
- vom 07.08.1972
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Wird zitiert von ... (68)
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Die in § 1 AÜG normierte Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung dient dazu sicherzustellen, dass Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die auch den sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer gewährleisten (BT-Drs. VI/2303 S. 9) .Die Sanktion der Unwirksamkeit des Vertrags zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer gemäß § 9 Nr. 1 AÜG soll die Verleiher zu einem gesetzmäßigen Verhalten veranlassen (BT-Drs. VI/2303 S. 13) .
Die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG dient dem Schutz des Leiharbeitnehmers, dessen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist (BT-Drs. VI/2303 S. 13 f.) .
Dabei ist nach der Gesetzesbegründung auch berücksichtigt, dass sowohl der Leiharbeitnehmer als auch der Entleiher diese Rechtsfolgen vermeiden können, indem sie sich vergewissern, ob der Verleiher die Erlaubnis nach § 1 AÜG besitzt, was durch die schriftlichen Erklärungen des Verleihers nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AÜG und § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG sowie die Mitteilungspflicht nach § 12 Abs. 2 AÜG erleichtert wird (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 535/13 - Rn. 48; vgl. BT-Drs. VI/2303 S. 14) .
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Indem es nicht auf die vertraglichen Regelungen im Verhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer abstellt, sondern die Bestimmungen des Überlassungsvertrags für maßgeblich erklärt, schützt das Gesetz den Entleiher, der nur in dem Umfang, den der Überlassungsvertrag für den Einsatz des Leiharbeitnehmers vorsieht, mit einem Arbeitsverhältnis belastet wird (vgl. BT-Drs. VI/2303 S. 13 f.) .Nachteile, die dem Leiharbeitnehmer dadurch entstehen, dass die regelmäßige Arbeitszeit in dem neuen Arbeitsverhältnis hinter der in dem alten Arbeitsverhältnis zurückbleibt, kann der Leiharbeitnehmer nur im Wege des Schadensersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 AÜG gegenüber dem Verleiher geltend machen (vgl. BT-Drs. VI/2303 S. 14) .
- BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 535/13
Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags …
Die in § 1 AÜG normierte Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung dient dazu, sicherzustellen, dass Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die auch den sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer gewährleisten (BT-Drs. VI/2303 S. 9) .Die Sanktion der Unwirksamkeit des Vertrags zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer soll die Verleiher zu einem gesetzmäßigen Verhalten veranlassen (BT-Drs. VI/2303 S. 13) .
Die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG dient dem Schutz des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist (BT-Drs. VI/2303 S. 13 f.) .
Dabei ist nach der Gesetzesbegründung auch berücksichtigt, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Entleiher diese Rechtsfolgen vermeiden können, indem sie sich vergewissern, ob der Verleiher die Erlaubnis nach § 1 AÜG besitzt, was durch die schriftlichen Erklärungen des Verleihers nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AÜG und § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG sowie die Mitteilungspflicht nach § 12 Abs. 2 AÜG erleichtert wird (BT-Drs. VI/2303 S. 14) .
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
b) Der erhebliche Anstieg verschiedener Formen der Arbeitnehmerüberlassung und dabei auftretende, teils gravierende Mißstände führten zum Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ( Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG ) vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393). - BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R
Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale …
Aufgrund des Territorialitätsprinzips gelten die Vorschriften des AÜG auch für ausländische Verleiher, die Arbeitnehmer - wie hier - grenzüberschreitend nach Deutschland überlassen (vgl Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, BT-Drucks VI/2303 S 10 Zu Artikel 1 zu § 1) . - BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98
Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld
Der Leiharbeitnehmer sollte dadurch einen stärkeren Schutz erhalten, als dies etwa bei einer subsidiären Haftung des Entleihers für die Erfüllung der Pflichten des Verleihers ihm gegenüber der Fall gewesen wäre (vgl. Amtl. Begr. z. Reg.Entwurf, BT-Drucks. VI/2303, S. 13; vgl. auch BGHZ 75, 299, 303).Der Leiharbeitnehmer sollte dadurch einen stärkeren Schutz erhalten, als es etwa durch eine subsidiäre Haftung des Entleihers für alle Pflichten des Verleihers ihm gegenüber möglich gewesen wäre (Amtl. Begr. z. Reg.Entwurf, BT-Drucks. VI/2303, S. 13).
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15
Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als …
Indem die Erteilung der Erlaubnis davon abhängig gemacht wird, dass der Verleiher die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und den sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer gewährleistet, werden bei der Arbeitnehmerüberlassung Verhältnisse hergestellt, die den Anforderungen des sozialen Rechtsstaats entsprechen und eine Ausbeutung der betroffenen Arbeitnehmer ausschließen; außerdem wird der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutz der Leiharbeitnehmer ausgebaut (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, BT-Drucks. VI/2303, S. 9 f. und 11; Begründung zum Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, BT-Drucks. 17/4804, S. 7).Die Erlaubnis ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG zu versagen, wenn der Antragsteller mangels Einhaltung der Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse als unzuverlässig erscheint (vgl. Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, BT-Drucks. VI/2303, S. 20 und 24).
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - L 1 KR 405/15
Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung eines von einem Dritten …
Nach der Gesetzesbegründung (Bezugnahme auf BT-Drucksache VI/2303 Seite 10) setze eine gewerbsmäßige Überlassung voraus, dass der Hauptzweck des Betriebs darauf gerichtet sei, aus der Arbeitnehmerüberlassung einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen.Dass der Gesetzgeber 1971 (vgl. BT-Drucksache VI/2303 S. 10) bei Einbringung des Gesetzesentwurfes von einem engeren Begriff ausgegangen sein mag, ist hingegen nicht maßgeblich.
- BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - …
Das geltende Recht führt auf diese Weise § 393 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung fort, der im Gesetzgebungsverfahren ähnlich begründet worden war (vgl hierzu BT-Drucks VI/2303 S 16) und damit der allgemeinen Zielsetzung des AÜG entsprach, im Sinn der Leiharbeitnehmer den Anforderungen des sozialen Rechtsstaats entsprechende Verhältnisse statt durch die ursprünglich vorgesehene (vgl § 37 Abs. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung idF der Bekanntmachung vom 3. April 1957, BGBl 1, 321), vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) indes verbotene (BVerfG vom 4. April 1967, 1 BvR 84/65, BVerfGE 21, 261) Unterstellung der Arbeitnehmerüberlassungsverträge unter das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit jedenfalls durch Einführung einer generellen Erlaubnispflicht herzustellen und hierdurch eine Ausbeutung der betroffenen Arbeitnehmer auszuschließen (BT-Drucks VI 2303 S 9 f). - BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02
Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision
Aufgrund des Sozialstaatsprinzips erschien es nicht gerechtfertigt, das Recht des Leiharbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes zu beeinträchtigen (Begründung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung BT-Drucks. VI/2303 S. 13). - BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78
Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung
- BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
- BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 …
- LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 18/18
Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
- OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - Verg 29/12
Anforderungen an die Bekanntmachung von (Mindest-)Eignungsanforderungen
- BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und …
- BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - …
- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80
Model-Agentur; Arbeitsvermittlung; Verrichtung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit
- LSG Bayern, 25.08.2006 - L 9 B 491/06
Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur gewerblichen …
- OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 253/12
Haftung mehrerer Bestattungspflichtiger für die Kosten einer behördlich …
- BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
- BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten - Haftung für Abschiebungskosten …
- BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer
- BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
Leiharbeitnehmer
- BFH, 21.01.1993 - V R 30/88
Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als …
- BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88
Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14
Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur …
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot
- BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84
Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 95/99 R
Entgelte bei Personengestellungsverträgen als Konkursausfallgeldumlage
- BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82
Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen …
- BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73
Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates - …
- BayObLG, 28.12.2000 - 3 ObOWi 114/00
Täter der unerlaubter Beschäftigung von Ausländern
- BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers - …
- BFH, 02.04.1982 - VI R 34/79
Zur Lohnsteuerhaftung des Entleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung; …
- BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85
Arbeitnehmerüberlassung
- BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81
Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis - …
- LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2008 - 6 TaBV 11/08
Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff
- BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 57/91
- BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86
Arbeitnehmerüberlassung - Fischereischiffe - Löschkolonne
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06
Rücknahme bzw. Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur gewerblichen …
- BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 14/82
Einstellung der Betriebstätigkeit - Weiterführung von Betrieben - …
- BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80
Steuerhinterziehung durch illegale Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen einer …
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 506/93
Arbeitnehmereigenschaft eines "Ein-Mann-Unternehmers" ohne eigene Betriebsstätte …
- BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82
Auskunftsanspruch - Leiharbeit - Auskunftspflicht - Arbeitnehmerüberlassung
- BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82
Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung - …
- BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 2/81
Anspruch auf Konkursausfallgeld; Konkurs eines Verleihers; Unerlaubte …
- LSG Bayern, 08.11.2002 - L 8 AL 268/99
Rechtmäßigkeit der Versagung des gewerbmäßigen Betriebs der Überlassung von …
- BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87
Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung …
- BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83
Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld
- BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78
Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses
- BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 11.79
Investitionszulage - Schaffung von Dauerarbeitsplätzen - …
- VG Hamburg, 12.10.2016 - 17 K 4024/15
Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten
- LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 11 (16) Sa 1238/06
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 38.84
Heranziehung eines Gastwirts zu den Kosten der Abschiebung einer thailändischen …
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.1998 - 16 Sa 76/97
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG); …
- BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86
Beschränkungsverbot - Leiharbeitnehmer - Dauer des Arbeitsverhältnisses - …
- LSG Bayern, 08.08.2002 - L 8 AL 268/99
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Betrieb der Überlassung von Leiharbeitnehmern an …
- BGH, 02.06.1980 - III ZR 15/79
Kündigung eines Dienstverschaffungsvertrages - Freie Kündbarkeit …
- LAG Köln, 11.12.1996 - 7 (11) Sa 349/96
Betriebsübergang: Anwendung der Vorschriften des AÜG bei Überlassung der …
- LAG Hamburg, 18.01.1991 - 3 Sa 51/90
Nichtigkeit des Arbeitsvertrages; Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; …
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87
Ausländer - Auslagenerstattung - Abschiebungskosten - Illegaler Aufenthalt - …
- BSG, 12.08.1987 - 10 RAr 12/86
Pflicht der Konkursausfallgeldversicherung zur Leistung von …
- BGH, 18.10.1978 - 3 StR 262/78
Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung