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   BGBl. II 1987 S. 58   

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BGBl. II 1987 S. 58 (https://dejure.org/1987,18154)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil II Nr. 3, ausgegeben am 28.01.1987, Seite 58
  • Gesetz zum Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
  • vom 21.01.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Zur Klärung der Rechtslage in Belgien soll vielmehr zunächst eine Auskunft des Königreichs Belgien nach dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1974 II S. 937) in Verbindung mit dem Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 (BGBl. 1987 II S. 58) eingeholt werden.
  • OLG Köln, 30.03.2001 - 2 Ws 590/97

    Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ infolge einer Verfahrenseinstellung gegen

    Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen wird gebeten, der nach dem europäischen Übereinkommen von 07. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl II S. 937) in Verbindung mit dem Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 (BGBl 1987 II S. 58) zuständigen staatlichen Verbindungsstelle des Königreichs der Niederlande die folgenden Anfragen vorzulegen:.
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