Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 2138   

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BGBl. I 2010 S. 2138 (https://dejure.org/2010,85205)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 22.12.2010, Seite 2138
  • Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik (Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV)
  • vom 20.12.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik (Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 10.10.2018 - I R 67/16

    Besteuerungsrecht und Abzug ausländischer Steuern bei Arbeitnehmertätigkeit im

    Denn die inländischen Wohnorte des Klägers sind nicht innerhalb der sog. Grenzgänger-Zone gemäß Art. 13 Abs. 5 Buchst. b DBA-Frankreich 1959 (i.V.m. dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juli 1985, BStBl I 1985, 310, für Besteuerungssachverhalte nach dem 1. Januar 2010: § 5 Abs. 1 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 20. Dezember 2010, BGBl I 2010, 2138, BStBl I 2011, 104, dort Anlage 2) belegen.
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt

    Beide Gemeinden liegen jedoch außerhalb des Grenzgebiets i.S.d. Art. 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich 1959 (Hinweis auf die Aufstellung der in den Streitjahren zum Grenzgebiet im Sinne des Art. 13 Absatz 5 Buchstabe b DBA-Frankreich 1959 zählenden deutschen Städte und Gemeinden: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -BMF- vom 1. Juli 1985 IV C 5-S 1301 Fra-108/85, BStBl I 1985, 310; Hinweis auf die Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b des Abkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden lt. der Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik [Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung -KonsVerFRAV-] vom 20. Dezember 2010, BStBl I 2011, 104; BGBl I 2010, 2138), so dass eine inländische Besteuerung des Klägers als Grenzgänger mit seinen von der F-AG bezogenen Vergütungen ausscheidet.
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