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   BGBl. 1950 S. 682   

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BGBl. 1950 S. 682 (https://dejure.org/1950,759)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 42, ausgegeben am 28.09.1950, Seite 682
  • Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
  • vom 27.09.1950

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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Zur Begründung hat sie ausgeführt: Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. I S. 682; im Folgenden: BVerfSchG 1950), das hinsichtlich der Beobachtung des Klägers im Zeitraum von 1970 bis zum 29. Dezember 1990 zugrunde zu legen sei, habe die Befugnis zu Rechtseingriffen eingeschlossen.
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Die Unterlagen für deren Bekämpfung zu beschaffen, ist Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz (§ 3 des Gesetzes vom 27. September 1950 BGBl I 682 über Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen -

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  • BVerwG, 19.11.1997 - 1 C 25.95

    Verfassungsschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

    Dies gilt auch, wie der Senat im Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - (BVerwGE 84, 375 - NJW 1990, 2761) zur Rechtslage unter der Geltung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl I S. 682), geändert durch Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl I S. 1382), ausgesprochen hat, für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden.
  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheit des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. I S. 682) in der Fassung vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382) - BVerfSchG - und das Berliner Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz in der Fassung vom 6. Mai 1974 (GVBl. S. 1250) - LVerfSchG - sehen keine Auskunftsansprüche der Betroffenen über die zu ihrer Person gesammelten und aufbewahrten Daten vor, die dem allgemeinen Verfahrensrecht und dem allgemeinen Datenschutzrecht vorgehen könnten (vgl. § 30 BlnDSG, § 45 BDSG ).
  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 13/64

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Tätigkeit eines Richters in der

    Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz haben keine polizeilichen Befugnisse; kraft ausdrücklicher Gesetzlicher Vorschrift dürfen sie auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden (§ 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 27. September 1950 - BGBl 1950 I 682 - und § 3 Abs. 2. des schleswig-holsteinischen Gesetzes vom 30. Mai 1950 - GVOBl.
  • BFH, 06.10.1955 - IV 317/54 U

    Rechtsgültigkeit des § 34 a EStG (Einkommensteuergesetz) 1952 - Besteuerung von

    Da eine Verletzung des GG nicht vorliegt, besteht für den Senat keine Veranlassung, in diesem Punkte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen (Artikel 100 GG, § 80 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 27. September 1950, BGBl. I S. 682).
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 42, ausgegeben am 28.09.1950, Seite 682
  • Gesetz über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates
  • vom 28.09.1950

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