Gesetzgebung
   BGBl. I 1952 S. 115   

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BGBl. I 1952 S. 115 (https://dejure.org/1952,2341)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 15.02.1952, Seite 115
  • Bekanntmachung der Aufhebung von Vorschriften des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) durch die Alliierte Hohe Kommission
  • vom 31.01.1952
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Dies ergibt sich aus seiner Bundespflicht (vgl. BVerfGE 7, 1 [13]) und aus der insoweit von der Alliierten Hohen Kommission nicht beanstandeten und mit Einverständnis der Alliierten Kommandantur Berlin nach Berlin übernommenen Vorschrift des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1; vgl. die Bekanntmachung des Bundesfinanzministers vom 31. Januar 1952 -- BGBl. I S. 115 -) in Verbindung mit Art. 87 Abs. 2 der Berliner Verfassung vom 1. September 1950 (VOBl. I S. 433).
  • BFH, 27.06.1984 - II R 12/80

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Halten eines Kfz-Anhängers

    Aber die Worte "als Bundesrecht" sind außer Kraft gesetzt worden durch Anordnung der Alliierten Hohen Kommission vom 17. Januar 1952 (Amtsblatt - ABl - der Alliierten Hohen Kommission vom 25. Januar 1952, 1468, bekanntgemacht im GVBl Bln 1952, 397, und im BGBl I 1952, 115).
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