Gesetzgebung
   BGBl. I 1954 S. 354   

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https://dejure.org/1954,2959
BGBl. I 1954 S. 354 (https://dejure.org/1954,2959)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1954 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 03.12.1954, Seite 354
  • Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt
  • vom 30.11.1954

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG haben die Luftfahrtbehörden, zu denen auch das Luftfahrt-Bundesamt in seiner Eigenschaft als oberste Bundesbehörde gehört (vgl. das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 - BGBl I S. 354), Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs abzuwehren.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

    Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG haben die Luftfahrtbehörden, zu denen auch das Luftfahrt-Bundesamt in seiner Eigenschaft als oberste Bundesbehörde gehört (vgl. das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 BGBl I S. 354), Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs abzuwehren.
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 57.61

    Flugunfallbericht

    Sie sind durch den Bundesminister für Verkehr auf Grund der §§ 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 (BGBl. I S. 354) erlassen worden.
  • BVerwG, 22.01.1985 - 7 B 43.84

    Auskunftserteilung des Luftfahrt-Bundesamts - Luftfahrer - Datenschutz

    Das Berufungsgericht verweist für seine Ansicht zu Recht auf § 2 Abs. 1 Nr. 14 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 (BGBl. I S. 354) - LBAGes - in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Änderungsgesetzes vom 16. Mai 1968 (BGBl. I S. 397).
  • BFH, 11.08.1992 - VII R 83/90

    Unversteuerte Verwendung von Flugbenzin

    Der Bund wirkt zwar ggf. über das Luftfahrt-Bundesamt bei der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes mit (§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt, BGBl I 1954, 354, I 1980, 1733), doch bezieht sich diese Mitwirkung als Ausfluß der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über den Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG) lediglich auf Such- und Rettungsmaßnahmen für Luftfahrer und Luftfahrtgerät (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 6 LuftVG; Schleicher/Reymann/Abraham, Das Recht der Luftfahrt, Bd.2, 3. Aufl. 1966, S. 688 Anm.6).
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII G 57.61

    Rechtsmittel

    Sie sind durch den Bundesminister für Verkehr auf Grund der §§ 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 (BGBl. I S. 354) erlassen worden.
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