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Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 667   

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https://dejure.org/1957,6987
BGBl. I 1957 S. 667 (https://dejure.org/1957,6987)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 04.07.1957, Seite 667
  • Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
  • vom 01.07.1957

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (613)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Die Vorschrift sah in der durch § 139 Nr. 29 b des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz) vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG a. F. - geänderten Fassung vor, daß Rententeile insoweit auf das Ruhegehalt anzurechnen waren, als sie nicht auf eigenen Beitragsleistungen des Versicherten beruhten und auf bei der Rentenberechnung berücksichtigte Zeiten entfielen, die nach § 115 Abs. 1 BBG a. F. (als Angestellten- oder Arbeiterzeit im öffentlichen Dienst) zugleich als ruhegehaltfähig galten.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …

    In einer Laufbahn werden alle Ämter derselben Fachrichtung zusammengefasst, die die gleiche Vor- und Ausbildung erfordern (vgl. bereits den früheren § 11 Abs. 1 BRRG vom 1. Juli 1957, BGBl. I S. 667).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Hiervon hat er aber erst durch das Gesetz vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) Gebrauch gemacht, und dieses Gesetz ergreift den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt zeitlich nicht, auch nicht in der Weise, daß es die Rechtsfolgen nachträglich modifiziert.
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