Gesetzgebung
BGBl. I 1960 S. 172 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 22.03.1960, Seite 172
- Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für den Einzelhandel
- vom 04.03.1960
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …
Der Nachweis der Sachkunde wird nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 EHG und der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für den Einzelhandel vom 4. März 1960 (BGBl. I S. 172) durch bestimmte Ausbildungen, Prüfungen, praktische Tätigkeiten oder durch eine besondere Prüfung vor der von der höheren Verwaltungsbehörde errichteten Stelle nachgewiesen. - VGH Hessen, 22.08.1972 - II OE 46/71 Allerdings wird in einigen anderen gesetzlichen Regelungen der Zugang zu bestimmten Berufen durch den Erwerb des akademischen Grades eines Diplom-Kaufmanns ermöglicht (vgl. § 1 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde im Einzelhandel vom 04.03.1960 BGBl. I S. 172 und § 23 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1962 - 2 A 20/62
Einstufung der Lehrzeit als kaufmännische Tätigkeit; Voraussetzungen für die …
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