Gesetzgebung
   BGBl. I 1960 S. 172   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6631
BGBl. I 1960 S. 172 (https://dejure.org/1960,6631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,6631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 22.03.1960, Seite 172
  • Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für den Einzelhandel
  • vom 04.03.1960

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Der Nachweis der Sachkunde wird nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 EHG und der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für den Einzelhandel vom 4. März 1960 (BGBl. I S. 172) durch bestimmte Ausbildungen, Prüfungen, praktische Tätigkeiten oder durch eine besondere Prüfung vor der von der höheren Verwaltungsbehörde errichteten Stelle nachgewiesen.
  • VGH Hessen, 22.08.1972 - II OE 46/71
    Allerdings wird in einigen anderen gesetzlichen Regelungen der Zugang zu bestimmten Berufen durch den Erwerb des akademischen Grades eines Diplom-Kaufmanns ermöglicht (vgl. § 1 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde im Einzelhandel vom 04.03.1960 BGBl. I S. 172 und § 23 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1962 - 2 A 20/62

    Einstufung der Lehrzeit als kaufmännische Tätigkeit; Voraussetzungen für die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht