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   BGBl. I 1960 S. 845   

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BGBl. I 1960 S. 845 (https://dejure.org/1960,5455)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 18.11.1960, Seite 845
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß
  • vom 14.11.1960

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Er wendet sich gegen § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845 - LSchG -).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auch die Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl I S. 845) in das Gesetz eingefügt worden ist, dient diesen Zwecken.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Dass seit dieser Entscheidung Warenautomaten nicht nur an Werktagen vor 7.00 Uhr und nach 18.30 Uhr (an Samstagen ab 14.00 Uhr oder 18.00 Uhr) - vgl. im Einzelnen § 3 Landeschlussgesetz in der damaligen Fassung des Gesetzes vom 14.11.1960, BGBl. I S. 845 - sondern generell, also auch an Sonn- und Feiertagen von zeitlichen Beschränkungen ihrer Nutzbarkeit frei geworden sind, stellt einen bloßen Reflex dar, der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung nicht diskutiert wurde und auf den der Gesetzgeber nicht reagiert hat.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen § 3 des Gesetzes über den Ladenschluß (LSchG) vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98

    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer

    Die Entstehungsgeschichte dieser Regelung (vgl. BT-Protokolle vom 28.10.1960. Bd. 47, S. 7504), die durch das Zweite Änderungsgesetz vom 14.11.1960 (BGBl. I S. 845) in das Ladenschlußgesetz eingefügt worden war, verdeutlicht, daß diese vorrangig dem Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel dient und dessen Einsatz im Verkauf an Wochenenden zeitlich beschränken soll (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.4.1998, GewArch. 1998, 346).

    Die Zulässigkeit einer bis 18.00 Uhr verlängerten Arbeitszeit am Samstag vor dem des ersten Advents folgt aus § 3 Abs. 1 Nr. 4 LadenschlußG (i.d.F. des Zweiten Änderungsgesetzes v. 14.11.1960, BGBl. I S. 845), der ausdrücklich eine Offenhaltung der Verkaufsstellen an vier Samstagen vor Weihnachten bis 18.00 Uhr vorsieht.

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Der Beschwerdeführer, Inhaber einer Universitätsbuchhandlung, beantragt, § 3 des Gesetzes über den Ladenschluß (LSchG) vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 17. Juli 1957 (BGBl. I S. 722) und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845) für nichtig zu erklären.
  • BVerwG, 30.01.1964 - I C 104.60

    Ambulanter Verkauf von Speiseeis an Sonntagen und Feiertagen - Warenbegriff im

    Das Ergebnis war das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845), das nunmehr in § 20 LSchlG folgenden Absatz 2 a einfügte:.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 2.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auch die Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl I S. 845) in das Gesetz eingefügt worden ist, dient diesen Zwecken.
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62

    Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen

    Die Klägerin ist der Auffassung, daß die geplanten Modenschauen nicht dem Gesetz über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845) - LSchlG - unterliegen.
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Gemäß § 3 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der Fassung vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845) - LadschlG - müssen Verkaufsstellen zu bestimmten Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein.
  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71

    Verbot der Versteigerung von in offenen Verkaufsstellen feilgebotenen und

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