Gesetzgebung
BGBl. I 1964 S. 637 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 22.08.1964, Seite 637
- Drittes Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG)
- vom 17.08.1964
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/03 R
Häftlingshilfegesetz - anspruchsberechtigter Personenkreis - Misshandlung während …
Letzteres Gesetz war seinerseits durch das 3. Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndGKgfEG) vom 17. August 1964 (BGBl I 637) um die Regelung ergänzt worden: "Nicht berechtigt nach diesem Gesetz sind die im ausländischen Gewahrsam geborenen Abkömmlinge von Berechtigten, die selbst erst im ausländischen Gewahrsam geboren wurden; jedoch bleibt ihre Rechtsstellung nach § 5 unberührt". - BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Rechtsmittel
Ihre am 5. Oktober 1964 gestellten Anträge auf Bewilligung zusätzlicher Kriegsgefangenenentschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) blieben im Verwaltungs- und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ohne Erfolg. - BVerwG, 27.10.1965 - V C 89.64
Rechtsmittel
Denn durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - 3. ÄndG KgfEG - ist die Antragsfrist allgemein bis zum 31. Dezember 1967 verlängert worden.
- BVerwG, 19.02.1965 - V B 100.64
Rechtsmittel
Die Revision ist daher nach § 23 Abs. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - KgfEG - in Verbindung mit §§ 190 Abs. 2, 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, ohne daß im Beschwerdeverfahren die Aussichten einer vom Kläger einzulegenden Revision zu prüfen waren. - BVerwG, 10.02.1965 - V C 70.64
Rechtsmittel
Der Kläger kann sich nicht auf § 26 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - KgfEG berufen. - BVerwG, 22.02.1965 - V B 91.64
Voraussetzungen für die Anerkennung als Heimkehrer und die Anerkennung als …
Nach § 23 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - KgfEG - in Verbindung mit §§ 190 Abs. 2, 132 Abs. 2 VwGO ist die Revision nur zuzulassen, wenn. - BVerwG, 10.02.1965 - V C 073.64
Rechtsmittel
Es handelt sich um eine nicht zugelassene Verfahrensrevision nach § 23 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - KgfEG - in Verbindung mit § 190 VwGO. - BVerwG, 08.10.1964 - V C 33.64
Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Revisionsklägers bei Einlegen der …
Daß das am 22. August 1964 verkündete Dritte Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) eine andere rechtliche Beurteilung des Sachverhalts in dieser Beziehung durch die Verlängerung der Antragsfrist nach § 9 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) - KgfEG - erforderlich machte, mußte dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beklagten bekannt sein. - BVerwG, 08.11.1965 - V C 79.63
Rechtsmittel
Schon nach der Rechtslage, wie sie vor dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - 3. ÄndG KgfEG - bestand, ist nicht auszuschließen, daß die Klägerin mit ihrer Revision Erfolg gehabt hätte. - BVerwG, 08.11.1965 - V C 80.63
Rechtsmittel
Schon nach der Rechtslage, wie sie vor dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 637) - 3. ÄndG KgfEG - bestand, ist nicht auszuschließen, daß die Klägerin mit ihrer Revision Erfolg gehabt hätte. - VG Würzburg, 04.10.1990 - W 3 K 89.1254
Anerkennung als Heimkehrer für Kinder der 2.Generation; Gleichstellung der in der …