Gesetzgebung
BGBl. I 1969 S. 1017 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 01.08.1969, Seite 1017
- Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte
- vom 29.07.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 20.01.1982 - 3 RK 20/81 Die Landabgaberente ist in erster Linie strukturpolitisch begründet; es soll damit den Inhabern kleiner landwirtschaftlicher Betriebe das Ausscheiden aus der landwirtschaftliohen Erwerbstätigkeit erleichtert und die dadurch frei werdende landwirtschaftliche Nutzfläche der Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur nutzbar gemacht werden (BT-Drucks V/3970 10 -.
Die Landabgaberente entspricht sowohl nach ihrer Höhe als auch nach ihrer Zweckbestimmung dem Altergeld (vgl Begründung des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte, BT-Drucks V/3970 S 7 zu 5 Ah; Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, Anlage zur BT-Drucks V/3970 S 5 zu 6.; Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik, BT-Drucks V/4419 S 4 zu 5 44).
Er wollte jedenfalls allgemein vermeiden, daß Landabgaberente von Personen in Anspruch genommen wird, denen noch eine berufliche Umstellung zugemutet werden kann (vgl BT-Drucks V/3970 S 6 Spalte 2 und BT-Drucks V/4419 S 4 Spalte 1).
Da die Landabgaberente gewährt wird, um zusammen mit den sich aus der Abgabe ergebenden Rechten der Sicherung des laufenden Lebensunterhalts zu dienen (vgl Anlage zur BT-Drucks V/3970 S 5 und 6), ist eine gleichzeitige Gewährung von Krankengeld durch die entsprechend anzuwendenden Vorschriften des 5 183 Abs. 3 und & RVO eingeschränkt.
- BSG, 20.10.1977 - 11 RLw 2/77
Betrag des Altersgeldes
Die Fassung des @ 44 Abs. 3 GAL beruht auf dem 4. ÄndG vom 26. Juli 1969 (BGBl I S. 1017). - BSG, 14.03.1978 - 10 RV 23/77
Landabgaberente mit Ehegattenanteil - Gütergemeinschaft - Bruttoeinkommen - …
in vom 29" Juli 1969 (BGBl I 1017) /. - BSG, 19.03.1976 - 11 RLw 3/75
Ende der Beitragspflicht - Ungewißheit - Erklärungsfrist - Verlängerung der …
Nach dem hier maßgebenden @ 27 Abs. 1 Satz 1 GAL 1969 (BGBl I 1017) können Personen, die mindestens 36 Kalendermonate beitragspflichtig innerhalb zwei Jahren waren, von. - BSG, 25.05.1972 - 11 RLw 7/71
Kürzungsanordnung - Verfassungsmäßigkeit
Nach den mit der Revision nicht angegriffenen Feststellun- gen des Landessoziälgerichts (LSG) gewährte die Beklagte dem am 14" september 1906 geborenen Kläger mit Bescheid vom 15" september 1969 ab 1° Januar 1969 vorzeitiges Altersgelda Da der Kläger aus der Arbeiterrentenversicherung eine Rente bezog9 wurde das Altersgeld nach 9 4 Abs" 5 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung vom 140 September 1965 (GAL 1965, BGBl I 1449; gleichlautend GAL 1969, BGBl I 1017, und GAL 1971, BGBl I 1774) um die Hälfte gekürzt° Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (Urteile des Sozialgerichts} SG Gießen vom 709"1970 und des Hessischen LSG vom 18030 l.