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   BGBl. I 1969 S. 1719   

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BGBl. I 1969 S. 1719 (https://dejure.org/1969,8295)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 100, ausgegeben am 24.09.1969, Seite 1719
  • Erstes Gesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz)
  • vom 19.09.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Damit ist weder gesagt, daß eine überwiegend schulisch bestimmte Ausbildung zum Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer ausgeschlossen ist - das Bundesarbeitsgericht weist im Gegenteil in dem angeführten Urteil ausdrücklich darauf hin, daß das Krankenpflegegesetz Fassung 1965 sowohl eine überwiegend schulische als auch eine überwiegend arbeitsrechtlich-betriebliche Ausgestaltung der Krankenpflegeausbildung zuließ (BAG 33, 213 ) -, noch kann daraus gefolgert werden, daß der Verordnungsgeber gehindert gewesen wäre, auf der Grundlage der ihm ursprünglich in § 2 Abs. 2 des Ausbildungsförderungsgesetzes - AföG - vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) erteilten, jetzt in § 2 Abs. 3 (Nr. 1) BAföG enthaltenen Ermächtigung (s. § 66 Abs. 2 BAföG) in der Heilhilfsberufeverordnung für den Besuch von Krankenpflegeschulen und Schulen für Krankenpflegehilfe wie für den Besuch von Berufsfachschulen generell die Gewährung von Ausbildungsförderung vorzusehen.
  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen

    Zur Frage des unmittelbaren Zusammenhangs der Internatsunterbringung mit der Ausbildung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vor Erlass der Härteverordnung zu § 10 Abs. 5 AföG vom 19. September 1969 (BGBl I S. 1719) ergangenem Urteil vom 9. Oktober 1973 (BVerwGE 44, 110) entschieden, dass die Ausbildungsförderung nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nicht die Betreuung von behinderten Auszubildenden erfasst, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.
  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 60.73

    Abhängigkeit des erhöhten Bedarfs für Schüler von Fachoberschulklassen von der

    Im Ersten Gesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) - AföG - waren in § 2 Abs. 1 Nr. 1 die Fachoberschulen in die Förderung einbezogen und in § 10 Abs. 1 Nr. 1 AföG die Fachoberschüler hinsichtlich der Bedarfssätze den Schülern der allgemeinbildenden Schulen gleichgestellt (vgl. zu BT-Drucks. V/4577).
  • VG Arnsberg, 29.10.2008 - 10 K 2863/07

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Denn zur Frage des unmittelbaren Zusammenhanges mit der Ausbildung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vor Erlass der Härteverordnung zu § 10 Abs. 5 des Ausbildungsförderungsgesetzes (AföG) in der Fassung vom 19. September 1969, BGBl I S. 1719, ergangenen Urteil vom 09. Oktober 1973 vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Oktober 1973 - 5 C 15.73 -, a.a.O., entschieden, dass die Ausbildungsförderung nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nicht die Betreuung von behinderten Auszubildenden erfasst, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer

    Auf Veranlassung des Klägers beantragte die Beigeladene beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung im August 1970 die Übernahme der unterbringungs- und Ausbildungskosten nach Maßgabe des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) - AföG -.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83

    Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten -

    Wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ergibt (BT-Drucks. VI/1975 zu § 21 S. 30), hat der Gesetzgeber den Einkommensbegriff unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Ausbildungsförderungsgesetz vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) festgelegt.
  • BVerwG, 06.10.1975 - 2 B 13.75
    Auf dieser Grundlage erging zunächst das Erste Gesetz über individuelle Förderung der Ausbildung vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) und dann das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG -) vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), zuletzt geändert durch die Änderungsgesetze vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1649) und vom 3.1. Juli 1975 (BGBl. I S. 2081).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 5 B 58.83

    Klage auf Ausbildungsförderung für den Besuch der Klasse 12 eines Gymnasiums -

    Wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BT-Drucks. VI/1975 zu § 21, S. 30) ergibt, hat der Gesetzgeber die Bestimmung des Einkommensbegriffs unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Ausbildungsförderungsgesetz vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) vorgenommen.
  • BVerwG, 16.12.1976 - V C 2.74

    Anerkennung von erhöhten Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als erstattungsfähig -

    Auszugehen ist von den Vorschriften des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz) vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) - AföG -.
  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 59.73

    Abhängigkeit der Förderungsfähigkeit der Ausbildung von einer ins Belieben des

    Der Beklagte hatte dem Kläger mit Bescheid vom 26. Februar 1971 für das Schuljahr 1970/71 (Berufsaufbauschule) Ausbildungsförderung auf Grund des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. Juni 1970 (BGBl. I S. 919) - AföG - bewilligt.
  • VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08

    Ausbildungsförderung: Bedeutung von Parteispenden bei der Berechnung des

  • BVerwG, 16.12.1976 - V C 57.74

    Förderung des Besuchs einer Fachoberschulklasse - Abgeschlossene Berufsausbildung

  • BVerwG, 10.12.1976 - V B 62.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

  • BVerwG, 06.02.1974 - V C 22.73

    Voraussetzungen des Ausgleichs von Mehraufwendungen für eine Unterkunft außerhalb

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 44/76

    Ermittlung des Einkommens der Eltern - Bedarf des Auszubildenden nach AFG § 40

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