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   BGBl. I 1969 S. 974   

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BGBl. I 1969 S. 974 (https://dejure.org/1969,5454)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 30.07.1969, Seite 974
  • Gesetz zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz - BKnEG)
  • vom 28.07.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die

    Einen weiteren für die Meinung des Berufungsgerichts sprechenden gewichtigen Gesichtspunkt habe das Bundesverwaltungsgericht noch nicht berücksichtigen können, nämlich das Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) - BKnEG -.

    Schließlich beruft sich das Berufungsgericht für die Richtigkeit seiner Auffassung auch zu Unrecht auf die bundesrechtliche Regelung des Bundesknappschaft-Errichtungsgesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) - BKnEG -.

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 26.81

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Knappschaftsrente auf die

    Mit Wirkung vom 21. Juli 1970 wurde er gemäß Art. 4 § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschafts-Errichtungsgesetz - BKnEG -) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) in das Beamtenverhältnis übernommen.

    Weder aus Art. 4 § 13 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschafts-Errichtungsgesetz - BKnEG -) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) unmittelbar noch in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Dienstordnung für die Angestellten der Ruhrknappschaft vom 27. August 1966 (DO) läßt sich eine von § 115 Abs. 2 BBG (a.F.) abweichende Anrechnung rechtfertigen.

  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 5/88

    Rechtsstreit über die Entscheidung über die Knappschaftlichkeit eines Betriebes,

    Nachdem die Vorschrift des § 2 Abs. 4 RKG, wonach bei Zweifeln, ob ein Betrieb knappschaftlich ist, das Bundesversicherrungsamt (BVA) zu entscheiden hatte, weggefallen ist (vgl Art. 1 Nr. 2 i.V.m. Art. 4 § 26 des Bundesknappschafts-Errichtungsgesetzes -BKnEG- vom 28. Juli 1969 - BGBl I 974 -), hat jetzt zwar die Bundesknappschaft als alleiniger Träger der Knappschaftsversicherung (§ 7 RKG) zu entscheiden, ob ein bestimmter Betrieb knappschaftlich ist.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 5.83

    Widerspruchsbehörde - Prüfungskompetenz - Mitwirkungsrechte -

    Im Beschluß vom 29. Juni 1982 - BVerwG 2 B 122.81 - hat der Senat anläßlich der Entlassung eines Beamten auf Probe entschieden, daß gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 BRRG in Verbindung mit § 158 Satz 1 des Reichsknappschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz - BKnEG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) der Vorstand der Bundesknappschaft als oberste Dienstbehörde für den Erlaß des Widerspruchsbescheides zuständig war.
  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

    Die Zuständigkeit für den Erlaß des Widerspruchsbescheides ist in § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - in Verbindung mit § 158 Satz 1 des Reichskanppschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz - BKnEG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) eindeutig dahin geregelt, daß dies der Vorstand der Bundesknappschaft als oberste Dienstbehörde ist.
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 1/70

    Recht - Bundesratsbeschluss - Berufsgenossenschaft - Sachliche Zuständigkeit -

    Da nach Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) diese Art des Rechtsbehelfs nicht mehr in das moderne System hineinpaßte, ist der dem § 2 Abs. 3 RKG aF entsprechende § 2 Abs. 4 RKG idF vom 1. Juli 1926 (RGBl I S. 369) durch Art. 1 § 2 des Bundesknappschaftserrichtungsgesetzes (BKnEG) vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 974) aufgehoben worden.
  • FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03

    Französisch-deutscher Grenzgänger mit Einkünften von einem

    Bei der Bundesknappschaft handelt es sich gemäß § 7 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (- BKnEG -, BGBl I 1969, 974) um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 6/80
    Das Fehlen des Krankengeldanspruchs würde aber der Übernahme dieser Leistung nach 5 20 des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) idF des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft vom 28. Juli 1969 (BGBl I 974) iVm 5 212 RVO nicht entgegenstehen.
  • BSG, 29.05.1980 - 5 RKn 1/79
    gegen den Widerstand der Bundesregierung, die eine Nachversicherung der Beamten der Bundesknappschaft in der knappschaftlichen Rentenversicherung aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Beamten der übrigen Versicherungsträger ausschließen wollte (BT»Drucks V/5749 Seite 22 zu Z ), unter Berufung auf diesen Grundsatz (BT-Drucks V/4237 Seite 2 zu 5 158) die Nachversiche-.
  • BSG, 28.07.1972 - 8 RV 127/72

    Ersatzanspruch - Regreß - Zahnersatz - Krankenkasse - Zuschuß - Irrtum -

    des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft vom 28° Juli 1969 (BGBl I 974 ff) geworden ist" gewährte dem bei ihr krankenversicherten Beigeladenen - dem Beschädigten D (D.) -, bei dem ua der Verlust von ? nebeneinanderstehenden Zähnen im Obérkiefer als Schädigungefolge i.S" des 5 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) anerkannt ist, auf seinen Antrag vom 14° Mai 1965 einen Zu- schuß in Höhe von 178, 50 DM zu den Kosten eines aus einer Stahlplatte und 10 Zähnen bestehenden Zahnersatzes für den Oberkiefero"Diese"Leistung"erbrachte"sie.in"der"Annahme" daß der Beigeladene einen Heilbehandlung3ähSpruch nach den Vorschriften des BVG nicht habe, weil er irrtümlich im Antragsformular das Vorhandensein eines nach 5 1 BVG anerkannten Zahnverlustes Verneint hatte° Die Ruhrknappschaft stellte den auf die Schädigungsfolgen nach 5 1 BVG entfallenden Teil des gewährten Zuschusses, und zwar 165"-- DM, dem Beklagten in Rechnung, der die Zahlung des zur Erstattung angeforderten Betrages jedoch verweigerte° Während des Klageverfahrens aufgrund der am "7° Mai 1966 erhobenen die.
  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 29/81
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