Gesetzgebung
BGBl. I 1970 S. 410 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 25.04.1970, Seite 410
- Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes
- vom 20.04.1970
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge - …
§ 1 der auf dieser Grundlage ergangenen Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 BVG (BVG § 31 Abs. 5 DV) idF vom 20.4.1970 (BGBl I 410) sieht vor, dass Schwerstbeschädigtenzulage erwerbsunfähige Beschädigte erhalten, die allein aufgrund der Beurteilung nach § 30 Abs. 1 BVG erwerbsunfähig sind, wenn die anerkannten Schädigungsfolgen nach den nachstehenden Vorschriften mit wenigstens 130 Punkten zu bewerten sind oder wenn sie Anspruch auf Pflegezulage mindestens nach Stufe III haben. - BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R
Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung
Ebenso liegt sie der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 BVG zu Grunde (BGBl I 1970, 410).