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   BGBl. I 1970 S. 410   

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BGBl. I 1970 S. 410 (https://dejure.org/1970,5292)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 25.04.1970, Seite 410
  • Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes
  • vom 20.04.1970

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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    § 1 der auf dieser Grundlage ergangenen Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 BVG (BVG § 31 Abs. 5 DV) idF vom 20.4.1970 (BGBl I 410) sieht vor, dass Schwerstbeschädigtenzulage erwerbsunfähige Beschädigte erhalten, die allein aufgrund der Beurteilung nach § 30 Abs. 1 BVG erwerbsunfähig sind, wenn die anerkannten Schädigungsfolgen nach den nachstehenden Vorschriften mit wenigstens 130 Punkten zu bewerten sind oder wenn sie Anspruch auf Pflegezulage mindestens nach Stufe III haben.
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Ebenso liegt sie der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 BVG zu Grunde (BGBl I 1970, 410).
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