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   BGBl. I 1970 S. 821   

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BGBl. I 1970 S. 821 (https://dejure.org/1970,7584)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 26.06.1970, Seite 821
  • Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
  • vom 23.06.1970

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Wird zitiert von ... (76)

  • VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

    Ausschluss eines Angebots

    Die Antragsgegnerin ist als Gemeinde von der Zahlung der Gebühr nach § 182 Abs. 1 S. 2 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG (Bund) vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der am 14. August 2013 geltenden Fassung befreit.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Als Anspruchsgrundlage kommt § 21 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) vom 23. Juni 1970 (BGBl I S. 821), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 1994 (BGBl I S. 2911), in Betracht.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    bb) Eine derartige abweichende Regelung trifft § 11 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) i.d.F. des Gesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821); auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids am 20. September 2013 ist demnach nicht abzustellen.
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