Gesetzgebung
BGBl. I 1976 S. 2109 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 99, ausgegeben am 14.08.1976, Seite 2109
- Neufassung des Gesetzes über den Zivilschutz
- vom 09.08.1976
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77
Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden
Die Neufassung des Gesetzes über den Zivilschutz vom 9. August 1976 (BGBl I S. 2109 ff) hat an diesem Rechtszustand nichts geändert; insbesondere bestimmt auch sie, daß es den Gemeinden obliegt, die örtlichen Warnanlagen, demnach auch die Alarmsirenen, bereit zu halten, einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben. - BSG, 10.02.1993 - 9a RV 11/92
Erstattungsanspruch - Arbeitgeber - Lohnfortzahlungskosten - Verursacherprinzip - …
Hervorzuheben ist § 9 Abs. 2 Satz 5 des Zivilschutzgesetzes vom 9. Oktober 1957 idF vom 9. August 1976 (BGBl I 2109). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 2685/99
Ausgestaltung der Berechnung der Höhe einer Verdienstausfallentschädigung für …
Bezüglich der hier in Rede stehenden Vorschrift zur sozialen Sicherung beruflich selbständiger Helfer (§ 3 Abs. 3 Satz 2 THW-HelfRG), die dem Regierungsentwurf entspricht (dort: § 6 Abs. 3 Satz 2), nimmt die Begründung ausdrücklich auf § 9 des Zivilschutzgesetzes in der seinerzeit geltenden Fassung vom 9. August 1976 (BGBl. I, S. 2109) - ZSG a.F. - Bezug. - BGH, 25.10.1979 - III ZR 134/77
Zumutbarkeit für eine Rücknahme von Grundstücken - Erwerb des Grundstücks zu …
Nach § 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Zivilschutz in der Fassung vom 9. August 1976 (BGBl I 2109) - ZSchG - ist u.a. die Instandsetzung von öffentlichen Schutzbauwerken Bauaufgabe des Bundes.