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   BGBl. I 1977 S. 377   

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BGBl. I 1977 S. 377 (https://dejure.org/1977,6757)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 03.03.1977, Seite 377
  • Neufassung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
  • vom 25.02.1977

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

    Denn auch das Benachrichtigungssystem zwischen den Nachlaßgerichten und den Standesämtern (vgl. § 34 Abs. 2, § 43 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 25. Februar 1977 - BGBl I S. 377 - in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden vom 24. Juni 1978 - Beil zum BAnz Nr. 123 vom 6. Juli 1978 -) dient lediglich dazu, die Erteilung inhaltlich zutreffender Erbscheine sicherzustellen (vgl. dazu Frank, StAZ 1971, S. 45; Mergenthaler, FamRZ 1972, S. 430).
  • LG Berlin, 05.05.1987 - 84 T 38/87
    Nach § 2 Abs. 1 PStVO in der Fassung vom 25. Februar 1977 (BGBl. I Seite 377) werden die Personenstandsbücher in deutscher Sprache geführt.
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