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   BGBl. I 1977 S. 792   

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BGBl. I 1977 S. 792 (https://dejure.org/1977,5302)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 04.06.1977, Seite 792
  • Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Magermilch, Magermilchpulver, Kasein und Kaseinate (Beihilfenverordnung - Magermilch)
  • vom 31.05.1977

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Insoweit sei noch auf die Regelungen in § 9 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Magermilch vom 31. Mai 1977 (BGBl. I S. 792) hingewiesen.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Rechtsgrundlage für die Zinsforderung in dem von der Klägerin angegriffenen Bescheid ist § 9 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Magermilch, Magermilchpulver, Kasein und Kaseinate (Beihilfenverordnung-Magermilch) vom 31. Mai 1977 (BGBl I S. 792).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

    Die Bewilligungsbescheide enthielten den Hinweis, daß der Beihilfeempfänger nach § 9 der Beihilfenverordnung - Magermilch vom 31. Mai 1977 (BGBl. I 792) die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe trage, er mit einer Betriebsprüfung rechnen müsse, die sich auf einen längeren Beihilfezeitraum erstrecken könne, und er bei Beanstandungen die Beihilfe zurückzahlen müsse.
  • BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86

    Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht

    Die Zinsen hatte das BEF mit Zinsbescheiden vom 24. Juni 1983 nach § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Magermilch, Magermilchpulver, Kasein und Kaseinate (Beihilfen-Verordnung - Magermilch -) vom 31. Mai 1977 (BGBl I 1977, 792) erhoben.
  • BGH, 12.06.1986 - III ZR 146/85

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Rahmen der Durchführung der gemeinsamen

    Nach § 2 der aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Beihilfenverordnung - Magermilch vom 31. Mai 1977 (BGBl. I 792) ist, soweit hier von Interesse, das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) zur Durchführung berufen.
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

    Der Bewilligungsbescheid enthielt den Hinweis, daß der Beihilfeempfänger nach § 9 der Beihilfenverordnung - Magermilch vom 31. Mai 1977 (BGBl. I 792) die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe trage, er mit einer Betriebsprüfung rechnen müsse, die sich auf einen längeren Beihilfezeitraum erstrecken könne, und er bei Beanstandungen die Beihilfe zurückzahlen müsse.
  • BGH, 12.06.1986 - III ZR 147/85
    Nach § 2 der aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Beihilfenverordnung - Magermilch vom 31. Mai 1977 (BGBl. I 792) ist, soweit hier von Interesse, das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) zur Durchführung berufen.
  • BGH, 12.06.1986 - III ZR 154/85
    Nach § 2 der aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Beihilfenverordnung - Magermilch vom 31. Mai 1977 (BGBl. I 792) ist, soweit hier von Interesse, das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) zur Durchführung berufen.
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