Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 1979 S. 831   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8440
BGBl. I 1979 S. 831 (https://dejure.org/1979,8440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,8440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1979, Seite 831
  • Verordnung über die Leistung von Zuschlägen zu dem Bedarf bei einer Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (ZuschlagsV)
  • vom 27.06.1979

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - 7 S 1816/99

    Auslandsstudium: Erhöhungsbetrag für fortbestehende Krankenversicherung

    Von dieser Befugnis hat die Bundesregierung Gebrauch gemacht und zunächst mit der Verordnung über die Leistung von Zuschlägen zu dem Bedarf bei einer Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (ZuschlagsV) vom 27.06.1979 (BGBl I S. 831) entsprechende Zuschläge festgesetzt.

    Der Verordnungsgeber hat zunächst mit der Verordnung über die Leistung von Zuschlägen zu dem Bedarf bei einer Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (ZuschlagsV) vom 27.06.1979 (BGBl I S. 831) Zuschläge festgesetzt.

  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 92.80

    Ausbildung im Ausland - Unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit - Förderungsfähige …

    Im vorliegenden Fall ist allerdings vom 1. Januar 1979 an die Neufassung der Zuschlagsverordnung vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S. 831) anzuwenden.
  • BVerwG, 12.09.1985 - 5 B 106.84

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für das …

    Da nach der abschließenden Regelung in § 1 Abs. 2 ZuschlagsV (BGBl. 1979 I S. 831) Zuschläge zu dem Bedarf nur bei dem Besuch außerhalb Europas gelegenen Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen vorgesehen sind, kommt eine Erhöhung des Gegenstandswertes um einen solchen Zuschlag bei dem Streit um die Förderung des Besuchs einer außerhalb Europas gelegenen Krankenpflegeschule nicht in Betracht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1980 - V 2105/79

    Ausbildungsförderung - Auslandszuschlag - Wechselkurs - Unterkunftszuschlag

    Rn. 24 Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, daß der Kläger Anspruch auf Gewährung des vollen Auslandszuschlags gemäß § 2 Abs. 1 ZuschlagsVO von 150,-- DM für die Monate Oktober 1978 bis Juni 1979 gemäß der Fassung der Verordnung vom 18.11.1971 (BGBl I S 826) und von monatlich 350,-- DM für die Monate Juli bis September 1979 gemäß der Fassung der Verordnung vom 27.6.1979 (BGBl I S 831) hat; insoweit wird gemäß Art. 2 § 6 EntlG Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des Gerichtsbescheids.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1989 - 14 A 175/86
    Nach diesen Maßstäben, denen der erkennende Senat folgt, ist der von der Klägerin gemäß §§ 13 Abs. 4, 17 Abs. 3 BAföG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der ZuschlagsV vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S.831) begehrte, in Form eines Zuschusses zu leistende Auslandszuschlag als ergänzender Teil der Auslandsausbildungsförderung wie diese als soziale Vergünstigung anzusehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht