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Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 1255   

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BGBl. I 1984 S. 1255 (https://dejure.org/1984,12097)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 29.09.1984, Seite 1255
  • Erste Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung
  • vom 27.09.1984

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    des Zweiten Senats vom 18. Dezember 1985 -- 2 BvR 1167/84 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Firma F... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Klaus Rohwedder, Volker Blitz, Dr. Ortum Lampe und Dr. Franz-Peter Gallois, Kaiserstraße 74, Mainz 1- und Antrag auf Erlaß einer einsteiligen Anordnung - 2 BvR 1167/84 - 2.a) des Herrn Kurt B..., b) des Herrn Paul L... - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, Beim Hochwald 30, Mannheim 31 - 2 BvR 1185/84 -, - 2 BvR 1636/84 - 3. a) des Herrn Walter T..., b) des Herrn Heinrich T... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Holger Schwemer, Reinhard Titz, Ronald Titz und Karsten Tötter, Isestraße 41, Hamburg 13, - 2 BvR 308/85 - und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - 2 BvQ 18/84 -, alle gegen die Verordnung über die Abgaben im Rahmen von Garantiemengen im Bereich der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung) vom 25. Mai 1984 (BGBl. I S. 720), geändert durch die Erste bis Vierte Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung vom 27. September 1984 (BGBl. I S. 1255), vom 27. November 1984 (BGBl. I S. 1434), vom 11. September 1985 (BGBl. I S. 1916) und vom 16. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2008).
  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Zwar wurde § 7 Abs. 4 MGV durch Art. 1 Ziffer 3 der Ersten Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung vom 27. September 1984 (BGBl I S. 1255) so gefasst, dass im Falle des Verkaufs oder der Verpachtung von Teilen eines Milch erzeugenden Betriebes - nicht jedoch bei Rückgewähr der Pachtsache - 20 v.H. der von dem Rechtsgeschäft erfassten Referenzmenge zugunsten der Bundesrepublik Deutschland freigesetzt wurden (hierzu Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 25.90 - BVerwGE 92, 322).
  • BGH, 18.11.2003 - LwZR 2/03

    Verfahrensrecht - Streitwert bei zuteilung von Milchreferenzmengen

    Insoweit ist die am 6. November 1984 durch die zuständige Landesbehörde aufgrund von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV vom 25. Mai 1984 [BGBl. I S. 720] in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 27. September 1984 [BGBl. I S. 1255]) ausgestellte Bescheinigung, bei der es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt (BVerwG, RdL 1997, 278), bereits deshalb ohne Bedeutung, weil sie ihrem Inhalt nach lediglich die am 1. November 1984 aufgrund eines Flächenpachtvertrags erfolgte Übertragung der Referenzmenge auf den Vater des Beklagten ausweist; das schließt den späteren Übergang der Referenzmenge auf einen anderen Inhaber ebensowenig aus wie deren Freisetzung zugunsten der Landesreserve.
  • EuGH, 27.06.1990 - C-67/89

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

    "Werden die Artikel 3 Nr. 3 der Verordnung ( EWG ) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 ( ABl. L 90, S. 13 ) in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 ( ABl. L 132, S. 11 ) verletzt, wenn § 4 Absatz 2 Satz 2 der Milch-Garantiemengen-Verordnung vom 25. Mai 1984 ( BGBl. 1984 I, S. 720 ) in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 27. September 1984 ( BGBl. 1984 I, S. 1255 ) bei der Berechnung des Steigerungsabzugs dahin gehend ausgelegt wird, daß dann, wenn die Milcherzeugung im Kalenderjahr 1981 von einem aussergewöhnlichen Ereignis ( Viehseuche ) im Sinne der vorgenannten EG-Vorschriften betroffen war, nicht die tatsächlich erzeugte Milchmenge im Jahre 1981 zugrunde gelegt wird, sondern die zu schätzende Menge, die der Milcherzeuger ohne das Ereignis im Jahre 1981 erzielt hätte?".
  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 61/92

    Anspruch auf Aufhebung eines Referenzmengenbescheides; Anforderungen an die

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.04.1990 - 3 A 54/88

    Zukauf; Zupacht; Personenidentität; Referenzmenge; Freisetzung einer Teilmenge;

    Diese Regelung ist seit ihrer Einführung durch die 1. Änderungsverordnung zur MGVO vom 27.9.1984 (BGBl. I S. 1255) inhaltlich unverändert in der MGVO enthalten, durch spätere Änderungen hat sich lediglich ihre Stellung innerhalb des § 7 MGVO verändert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-67/89

    Alfons Berkenheide gegen Hauptzollamt Münster. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

    "Werden die Artikel 3 Nr. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 (ABl. L 90, S. 13) in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 (ABl. L 132, S. 11) verletzt, wenn § 4 Absatz 2 Satz 2 der Milch-Garantiemengen- Verordnung vom 25. Mai 1984 (BGBl. 1984 I, S. 720) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 27. September 1984 (BGBl. 1984 I, S. 1255) bei der Berechnung des Steigerungsabzugs dahin gehend ausgelegt wird, daß dann, wenn die Milcherzeugung im Kalenderjahr 1981 von einem außergewöhnlichen Ereignis (Viehseuche) im Sinne der vorgenannten EG- Vorschriften betroffen war, nicht die tatsächlich erzeugte Milchmenge im Jahre 1981 zugrunde gelegt wird, sondern die zu schätzende Menge, die der Milcherzeuger ohne das Ereignis im Jahre 1981 erzielt hätte?".
  • OLG Celle, 03.04.1986 - 7 U 184/85

    Geltendmachung einer Milchanlieferungs-Referenzmenge und Auskunftserteilung;

    In der am 1. November 1984 gültigen Fassung der Bestimmung (nämlich der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 27. September 1984 - BGBl. I Seite 1255) sollte lediglich für Pachtflächen, die kleiner als 1 ha bzw. 5 ha waren, etwas anderes gelten; die hier in Frage stehende Fläche war jedoch größer.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.1991 - 3 L 119/90

    Rückwirkender Erlaß; Verfassungsrecht; Pächterschutz; Aufhebung des

    Eine Ermächtigungsgrundlage im Gemeinschaftsrecht war für die durch die 1. ÄnderungsVO vom 27.9.1984 (BGBl. I S. 1255) eingeführte Höchstmengenbegrenzung in § 7 Abs. 2 MGVO und die durch die 2. ÄnderungsVO vom 27.11.1984 eingeführte 5-ha-Klausel in § 7 Abs. 3a MGVO jeweils im Zeitpunkt ihres Erlasses nicht vorhanden und ist auch nicht später durch die am 8.3.1985 in Kraft getretene VO (EWG) Nr. 590/85 geschaffen worden (BVerwG, Urt. v. 30.11.1989 aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1990 - 7 S 3621/88

    Milchgarantiemenge; Übergang von Referenzmengen; Altfall

    Denn in § 7 Abs. 1 MGVO in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung zur MGVO vom 27.9.1984 (BGBl. I S. 1255) -- rückwirkend in Kraft getreten zum 2.4.1984 und seither unverändert -- hat die Bundesrepublik von der Ermächtigung nur für Übertragungen zwischen Verwandten und Ehegatten oder im Wege der Erbfolge Gebrauch gemacht (vgl. auch § 8 Abs. 4 MGVO).
  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 62/92

    Begriff des "Milcherzeugers"; Erhebung einer gemeinschaftsrechtlichen

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  • Künstlersozialabgabe-Verordnung 1985
  • vom 26.09.1984

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