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   BGBl. I 1989 S. 1435   

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BGBl. I 1989 S. 1435 (https://dejure.org/1989,19262)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 18.07.1989, Seite 1435
  • Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (LaFG)
  • vom 12.07.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 16.12.2009 - II R 45/07

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher

    Nach dieser Vorschrift, die durch das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft vom 12. Juli 1989 (BGBl I 1989, 1435) in das BewG eingefügt wurde, ist der Zuschlag wegen Abweichung des tatsächlichen Tierbestands von den unterstellten regelmäßigen Verhältnissen der Gegend bei Fortschreibungen (§ 22 BewG) oder Nachfeststellungen (§ 23 BewG) um 50 % zu vermindern.
  • BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 7/92

    Anspruch auf Zuschuss zu den Beiträgen in der Altershilfe für Landwirte -

    Im November 1989 wies die Beklagte den Kläger darauf hin, bisher sei bei der Berechnung des Wirtschaftswertes des landwirtschaftlichen Unternehmens der nach § 41 Bewertungsgesetz (BewG) zu berücksichtigende Zuschlag wegen verstärkter Tierhaltung gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 Halbs 2 GAL idF vom 20. Dezember 1985 (Art. 1 Nr. 1 3. ASEG) von ihr um 50 vH zu vermindern gewesen; aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage, nämlich durch § 13 des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft ( vom 12. Juli 1989, BGBl I S 1435) könne nicht mehr sie, sondern nur noch das Finanzamt den Tierzuschlag im Einheitswertbescheid mindern (§ 12 Abs. 2 LaFG = § 41 Abs. 2a BewG); da in dem - zuletzt - 1982 ergangenen Bescheid der Tierzuschlag beim Wirtschaftswert in voller Höhe berücksichtigt worden sei, werde der Zuschuß ab 1. Januar 1990 voraussichtlich entfallen, es sei denn, der Kläger würde einen neuen Einheitswertbescheid mit einem neuen Einheitswert vorlegen.

    Durch dieses Gesetz sollten auch Einkommensverluste ausgeglichen werden, die aufgrund von Änderungen der landwirtschaftlichen Umrechnungskurse im europäischen Währungssystem entstanden waren (vgl BT-Drucks 11/4729 S 1); durch § 12 LaFG sollten darüber hinaus auch solche Nachteile abgebaut werden, die auf einem nicht mehr den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechenden Umrechnungsschlüssel bei Vieheinheiten beruhten und kurzfristig nicht mehr geändert werden konnten; eine Entlastung der Landwirte - im größeren Umfang als zuvor - sollte durch Halbierung der Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung im Rahmen einheitswertabhängiger Steuern und Abgaben erreicht werden (vgl hierzu BT-Drucks 11/4729 S 12).

  • BayObLG, 28.01.1993 - 3Z BR 134/92

    Voraussetzungen für Kostenprivilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO

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  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1992 - 10 S 1105/92

    Abgrenzung zwischen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel; Verbot des

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin handelt es sich bei den in der Verfügung unter I a Nrn. 1-12 genannten Produkten um zulassungsbedürftige Pflanzenschutz- bzw. um anmeldepflichtige Pflanzenstärkungsmittel und nicht um Düngemittel bzw. Pflanzenhilfsmittel im Sinne des Düngemittelgesetzes (DüMG) vom 15.11.1977 (BGBl. I S. 2134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.1989 (BGBl. I, S. 1435).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.1994 - 3 L 214/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausschlußfrist

    Dem Kläger, der einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 34 des Bewertungsgesetzes mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden bewirtschaftet, können gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (LaFG) vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435) Ausgleichsleistungen gewährt werden.
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