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   BGBl. I 1989 S. 550   

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BGBl. I 1989 S. 550 (https://dejure.org/1989,16692)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 04.04.1989, Seite 550
  • Gesetz zur Einführung eines zusätzlichen Registers für Seeschiffe unter der Bundesflagge im Internationalen Verkehr (Internationales Seeschiffahrtsregister - ISR)
  • vom 23.03.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Welche Folgerungen sich für Seearbeitsverträge aus dem am 5. April 1989 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung eines zusätzlichen Registers für Seeschiffe unter der Bundesflagge im internationalen Verkehr (Internationales Schiffahrtsregister - ISR) vom 23. März 1989 (BGBl. I S. 550) ergeben, kann dahingestellt bleiben, weil dieses Gesetz auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist.
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Die Klägerin beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschiffahrtsregisters für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (BT-Drucks 11/2161, S 6).
  • BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94
    Das Landesarbeitsgericht hat den Zusammenhang zwischen Art. 30 Abs. 2 EGBGB und § 21 Abs. 4 Satz 1 FlRG (eingeführt durch Gesetz vom 23. März 1989, BGBl. I S. 550) verkannt und Art. 30 Abs. 2 EGBGB falsch angewendet.
  • BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 18/94
    Das Landesarbeitsgericht hat den Zusammenhang zwischen Art. 30 Abs. 2 EGBGB und § 21 Abs. 4 Satz 1 FlRG (eingeführt durch Gesetz vom 23. März 1989, BGBl. I S. 550) verkannt und Art. 30 Abs. 2 EGBGB falsch angewendet.
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