Gesetzgebung
BGBl. I 1989 S. 550 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 04.04.1989, Seite 550
- Gesetz zur Einführung eines zusätzlichen Registers für Seeschiffe unter der Bundesflagge im Internationalen Verkehr (Internationales Seeschiffahrtsregister - ISR)
- vom 23.03.1989
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89
Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei …
Welche Folgerungen sich für Seearbeitsverträge aus dem am 5. April 1989 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung eines zusätzlichen Registers für Seeschiffe unter der Bundesflagge im internationalen Verkehr (Internationales Schiffahrtsregister - ISR) vom 23. März 1989 (BGBl. I S. 550) ergeben, kann dahingestellt bleiben, weil dieses Gesetz auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist. - BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute …
Die Klägerin beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschiffahrtsregisters für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (BT-Drucks 11/2161, S 6). - BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 17/94 Das Landesarbeitsgericht hat den Zusammenhang zwischen Art. 30 Abs. 2 EGBGB und § 21 Abs. 4 Satz 1 FlRG (eingeführt durch Gesetz vom 23. März 1989, BGBl. I S. 550) verkannt und Art. 30 Abs. 2 EGBGB falsch angewendet.
- BAG, 03.05.1995 - 5 AZR 18/94 Das Landesarbeitsgericht hat den Zusammenhang zwischen Art. 30 Abs. 2 EGBGB und § 21 Abs. 4 Satz 1 FlRG (eingeführt durch Gesetz vom 23. März 1989, BGBl. I S. 550) verkannt und Art. 30 Abs. 2 EGBGB falsch angewendet.