Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 597   

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BGBl. I 1990 S. 597 (https://dejure.org/1990,20129)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 06.04.1990, Seite 597
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
  • vom 30.03.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96

    Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des

    Daß keine vom Gesetzgeber ungewollte Regelungslücke vorliege, zeige auch die neu eingeführte Differenzbesteuerung nach § 25a UStG 1980 i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 30. März 1990 (BGBl I 1990, 597, BStBl I 1990, 213).
  • FG Hessen, 05.09.2006 - 6 K 4528/01

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Ankauf von Mastschweinen und Ferkeln

    aa) Diese Regelung ist durch Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BGBl. I 1990, 597) mit Wirkung zum 01.07.1990 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen worden.

    Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich daher im Bericht vom 24.01.1990 (BT-Drucksache 11/6420 S. 16, 18) gegen eine Rückwirkung der Vorschrift ausgesprochen.

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 128/96

    Anspruch des Forderungskäufers auf Auskehrung an den Forderungsverkäufer wegen

    Sie erfolgte im Rahmen eines echten Factoring, weil das Ausfallwagnis in voller Höhe der angekauften Forderung auf die Rechtsvorgängerin der Klägerin übergegangen ist, und erfüllt deshalb die Merkmale eines steuerfreien "Umsatzes im Geschäft mit Geldforderungen" im Sinne von § 4 Nr. 8 c UStG (BFH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - V R 75/96 = BFHE 134, 470 = BStBl. II 1982, 200 unter II 1; Urteil vom 11. Februar 1993 - V R 57/88 = UStR 1993, 345 unter 1 b zu der bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung "Umsatz von Geldforderungen"; die Änderung des Wortlauts durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BGBl. I 1990, 597) bedeutet insoweit keine Änderung des Inhalts der Vorschrift, vgl. Begründung zu Art. 1 Nr. 2 a des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BR-Drucks. 613/89 S. 6 f; BFH, Urteil vom 11. Mai 1995 - V R 86/92 = BFHE 177, 563, 566).
  • BFH, 11.05.1995 - V R 86/93

    1. Mahngebühren einer ärztlichen Verrechnungsstelle gehören zum Entgelt für die

    Zwar enthielt die im Streitjahr geltende Fassung des § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG 1980 für "die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen" noch nicht den mit Wirkung vom 1. Juli 1990 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BGBl I 1990, 597) eingefügten Zusatz "ausgenommen die Einziehung von Forderungen".
  • FG Thüringen, 09.08.1995 - II K 77/93

    Gesonderter Ausweis der Steuer bei Geschäften, die der Differenzbesteuerung

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  • FG Köln, 23.02.2000 - 4 K 3030/95

    Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom

    Wenn also der nationale Gesetzgeber in Erfüllung dieses Zweckes die Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom (wie zuvor dargestellt) stufenweise und erst ab dem 1.1.1993 uneingeschränkt eingeführt hat - was sich nicht nur aus dem Wortlaut der mehrfach geänderten gesetzlichen Vorschrift, sondern auch aus dem in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden Vorverständnis des Gesetzgebers ergibt (siehe hierzu ausführlich z.Bsp. Bülow in Vogel-Schwarz,Kommentar zum UStG, § 2 Rdn.233; Bundestagsdrucksache 11/6420,16) - so ist dies nicht zu beanstanden, da der Richtliniengeber für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, bezogen auf die streitige Behandlung einer Einrichtung öffentlichen Rechts als Unternehmer, keine Frist gesetzt hat, die in den Streitjahren bereits abgelaufen gewesen wäre.
  • BFH, 24.01.1991 - V R 19/87

    Übernahme einer Zinshöchstbetragsgarantie ist umsatzsteuerfrei

    Aus diesem Grund ist der Wortlaut des § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG 1980 mit Wirkung zum 1. Juli 1990 durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 30. März 1990 (BGBl I 1990, 597, BStBl I 1990, 213) neu gefaßt worden (vgl. Begründung der Gesetzesänderung, BTDrucks 11/6.174 zu II Art. 1 Nr. 2, S. 6).
  • FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 5395/92

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und hoheitlicher Betätigung; Deutsche

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