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   BGBl. I 1992 S. 287   

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BGBl. I 1992 S. 287 (https://dejure.org/1992,22553)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 27.02.1992, Seite 287
  • Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
  • vom 21.02.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 2162/93

    Keine Verletzung von Grundrechten der Tarifeure durch Aufhebung der Tarifbindung

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau V ... - Bevollmächtigter: Professor Dr. Dr. Robert Weimar, Lagemannstraße 30, Freudenberg - gegen das Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz) vom 13. August 1993 (BGBl I S. 1489) insoweit, als es dazu führt, dass die gemäß §§ 58, 59 des Güterkraftverkehrsgesetzes (BGBl I S. 256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 21. Februar 1992 (BGBl I, S. 287) bestehenden Frachtenprüfstellen und der Beruf des Tarifeurs ohne Übergangsregelung entfallen, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. November 2000 einstimmig beschlossen:.

    Das Unternehmen konnte eine Frachtenprüfstelle mit der Vorlage der Unterlagen beauftragen (§ 58 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1983 [BGBl I S. 256], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 21. Februar 1992 [BGBl I S. 287; im Folgenden: GüKG a. F.]; § 43 Abs. 2 Satz 1 GüKG a. F. in Verbindung mit § 15 der Verordnung über die Tarifüberwachung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz [BGBl I 1984, S. 1518; im Folgenden: GüKTV]).

  • OLG Bremen, 30.07.1998 - 2 U 19/98

    Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht; Voraussetzungen der

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